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Coronavirus-Erkrankung: COVID-19

Eine Infektion mit den neuartigen Coronavirus kann jeden treffen, aber die Gefahr ist nicht bei allen gleich groß. Welche Symptome COVID-19 hat und wie Sie einer Ansteckung vorbeugen.

Coronavirus-Erkrankung: COVID-19
Eine Infektion mit den neuartigen Coronavirus kann jeden treffen, aber die Gefahr ist nicht bei allen gleich groß. Welche Symptome COVID-19 hat und wie Sie einer Ansteckung vorbeugen.

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Inhaltsverzeichnis

Das neuartige Coronavirus und die damit verbundene Infektionskrankheit COVID-19 beherrschen weltweit die Schlagzeilen. Potenziell kann die Erkrankung jeden treffen, aber die Gefahr ist nicht bei allen Personen gleich groß.

Auch der Verlauf der Atemwegserkrankung gestaltet sich sehr unterschiedlich. Während viele Patienten nur leichte oder sogar gar keine Beschwerden haben, verläuft die Infektion bei anderen schwer und kann in seltenen Fällen tödlich sein. Welche Symptome auf die Erkrankung hindeuten, wer ein Risikopatient ist und wie Sie einer Ansteckung vorbeugen, lesen Sie hier.

Coronavirus-Infektion: Definition

Coronaviren: Es gibt unterschiedliche Arten von Coronaviren. Sie infizieren nicht nur den Menschen, sondern kommen auch in Tieren vor, besonders häufig in Fledermäusen.

SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome-Coronavirus-2): Name des Virus, das die aktuelle Pandemie auslöst.
COVID-19 (Coronavirus-Disease-2019): Atemwegserkrankung, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst wird.

Eine ausführliche Erläuterung der Begriffe finden Sie in den Artikeln "Coronavirus, COVID-19 oder SARS-CoV-2?" und "Coronavirus-Infektion".

Coronavirus-Infektion: Symptome

Zu den häufigsten Symptomen, die auf die Erkrankung Covid-19 hindeuten, zählen:

Wichtig: Die Symptome der COVID-19-Erkrankung sind eher unspezifisch. Das heißt, wenn Sie eines der oben genannten Symptome (oder mehrere) haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie an COVID-19 erkrankt sind, Sie müssen es aber nicht sein. Die Symptome können auch von anderen Infektionskrankheiten herrühren, wie etwa einer Erkältung oder Grippe. Ein wesentlicher Unterschied zwischen COVID-19 und der Grippe ist die Inkubationszeit – also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung. Diese zieht sich bei der Lungeninfektion COVID-19 mit durchschnittlich fünf bis sechs Tagen deutlich länger als bei einer Grippe (ein bis zwei Tage). Die Influenza überfällt Betroffene schlagartig: Patientinnen und Patienten bekommen innerhalb weniger Stunden Symptome wie hohes Fieber und fühlen sich krank. Eine Corona-Infektion verläuft eher schleichend, ähnlich wie bei einer Erkältung.

Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn bei einer Infektion mit Covid-19

Während Husten und Fieber zwar zu den typischen, aber dennoch unspezifischen Symptomen einer Infektion mit Corona gehören, stellen ein länger andauernder Geruchs- und Geschmacksverlust ein recht sicheres Zeichen einer Infektion mit SARS-CoV-2 dar. Zwar können der Geruchs- und Geschmackssinn bei einer Erkältung oder einer Grippe auch beeinträchtigt sein, jedoch sind die Empfindungsstörungen bei einer Infektion mit Covid-19 wesentlich intensiver und langanhaltender.

Auch der zugrundeliegende Mechanismus ist bei den Erkrankungen unterschiedlich. Während bei einer Grippe oder einer Erkältung die Wahrnehmung aufgrund einer geschwollenen Nasenschleimhaut beeinträchtigt wird, ist dies bei Corona anders.

Bei einer Infektion mit Corona können die Betroffenen in der Regel gut durch die Nase atmen, oft tritt die Empfindungsstörung auch vor den anderen Symptomen auf. Das spricht dafür, dass der Erreger die Nervenzellen für die Geruchswahrnehmung direkt befällt.

Laut der Online-Umfrage des Globalen Konsortiums für Chemosensorische Forschung (GCCR), bei der die Angaben von 4039 Covid-19-Erkrankten ausgewertet wurden, entwickelten ca. 50 Prozent der Beteiligten erhebliche Geruchs- und Geschmacksstörungen. Das Riechvermögen verschlechterte sich im Mittel um rund 80 Prozent, die Geschmackswahrnehmung um 70 Prozent.

In den meisten Fällen bessern sich die Empfindungsstörungen nach zwei Wochen wieder. Einige Patienten klagen jedoch auch noch nach Monaten über eine Beeinträchtigung ihrer Geruchs- und Geschmackswahrnehmung. Ein Hinweis: Alle Erwachsenen, die aktuell oder in den letzten zwei Wochen unter einer Atemwegserkrankung wie COVID-19, Grippe oder einer Erkältung leiden oder gelitten haben, können noch immer an der Online-Befragung der GCCR teilnehmen.

 

Juckreiz bei einer Infektion mit Covid-19

Eine Infektion mit Corona äußert sich nicht immer ausschließlich über die typischen Symptome wie Husten, Fieber oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Bis zu 20 Prozent der stationär behandelten Patienten wiesen Studien zufolge Veränderungen der Haut auf. Dabei ist jedoch noch nicht abschließend geklärt, ob es sich um spezifische Anzeichen einer Infektion mit SARS-CoV-2 handelt – oder beispielsweise um Nebenwirkungen der verabreichten Medikamente.

Fünf klinische Muster von Hauterkrankungen bei COVID-19-Patientinnen und Patienten sind Beobachtungen zufolge typisch:

  • Pseudo-Frostbeulen (rötliche bis violette Schwellungen, teilweise mit Pustelbildung an Händen und Füßen bzw. Zehen – daher auch „Covid-toes“ genannt). Sie treten vor allem bei Kindern, Teenagern und jungen Erwachsenen mit milden oder asymptomatischen Verläufen auf.
  • Vesikuläre Eruptionen (Ausbrüche der Haut, in Form von sich ausbreitenden und wachsenden Bläschen)
  • Quaddeln (juckenden Anschwellungen der Haut)
  • Makulopapuläre Eruptionen (großflächige Schuppenbildung und Rötung der Haut, in einigen Fällen mit Papeln/Knötchen)
  • Livedo racemosa (bläuliche, netzartige Verfärbungen der Haut, die auf eine Durchblutungsstörung hinweisen)

Oft ist der Rumpf von diesen Hautveränderungen betroffen und es tritt Juckreiz auf. Dieser bessert sich in der Regel nach einigen Tagen und auch die Hautläsionen heilen schnell aus.
Entscheidend ist, dass mögliche Hautveränderungen keine Rückschlüsse auf den Schweregrad der Infektion mit Corona zulassen. Bei einigen Patientinnen und Patienten konnten Hautblutungen und Verschlüsse der Gefäße in Fingern und Zehen festgestellt werden. Da diese Gefäßveränderungen auch an der Lunge beobachtet wurden, kann eine Hautveränderung jedoch einen Hinweis darauf geben, inwiefern innere Organe betroffen sind.

Britische Forscher werteten die Angaben in der "Covid Symptom Study"-App aus, in welcher Betroffene ihre Symptome angeben können. Ab Mai 2020 wurden nicht nur die typischen Covid-19-Symptome abgefragt, sondern es wurden auch Angaben über Hautveränderungen aufgenommen. Von ca. 300.000 Nutzern gaben rund 6400 Veränderungen der Haut an, beispielsweise Hauterhöhungen, juckende Quaddeln, Schwellungen und Wunden oder Blasen an den Füßen oder Zehen.

Die Auswertung der App und die daraus veröffentlichte Studie im Jahr 2021 zeigen, dass 17 Prozent der positiv Getesteten Hautsymptome aufwiesen, bevor andere typische Corona-Symptome auftraten. 21 Prozent der Betroffenen gaben Hautveränderungen sogar als einziges Symptom an.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Veränderungen der Haut grundsätzlich auf eine Infektion mit Corona hinweisen! Aber bei einer fraglichen Infektion können diese Symptome für die Differenzialdiagnose COVID-19 ein Hinweis sein – insbesondere bei jüngeren Betroffenen.

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Einen möglichen Hinweis, ob es sich um eine Grippe oder COVID-19 handelt gibt das Tempo, mit dem sich die Krankheit entwickelt. Während die Influenza den Betroffenen schlagartig überfällt, also Patienten innerhalb weniger Stunden hohes Fieber bekommen und sich krank fühlen, deuten bisherige Daten darauf hin, dass die Corona-Infektion eher schleichend verläuft und über mehrere Tage schlimmer wird, ähnlich wie bei einer Erkältung.

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Coronavirus-Infektion: Long Covid - Was wissen wir darüber?

Die meisten Erkrankten überstehen eine Infektion mit Covid-19 ohne Komplikationen innerhalb von zwei bis drei Wochen. Bei schweren Krankheitsverläufen kann der Heilungsprozess länger dauern.

Neuere Studien deuten darauf hin, dass jeder zehnte Patient in den Monaten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mit Folgeerscheinungen der Erkrankung zu kämpfen hat.

Rund 80 Prozent der stationär behandelten Patienten entwickeln Symptome, die weit bis über die akute Infektion hinaus andauern. Auch bei eher milden Verläufen, die Betroffene im häuslichen Umfeld und nicht im Krankenhaus auskurierten, weist demnach ein Drittel der Patientinnen und Patienten Beschwerden von Long Covid bzw. vom Post-Covid-Syndrom auf.

Von den schwer an Covid-19 Erkrankten litten laut einer chinesischen Studie zufolge noch drei Viertel der Betroffenen nach sechs Monaten unter mindestens einem Symptom. Auch Genesene mit unkompliziertem Krankheitsverlauf trifft es mitunter – selbst junge und fitte Menschen.


Mögliche Symptome von Long Covid:

  • Ein Großteil der Betroffenen berichtet von Müdigkeit und Kopfschmerzen,
  • auch leiden einige Patientinnen und Patienten unter Schmerzen in der Brust sowie Atemproblemen/Kurzatmigkeit
  • und/oder andauerndem Haarausfall.
  • Neben diesen körperlichen Beschwerden kann es zu kognitiven Beeinträchtigungen wie Konzentrationsschwierigkeiten und Schlafstörungen kommen.

Mittlerweile liegt eine Leitlinie zum Umgang mit Long Covid vor. Laut dieser können zur Diagnostik von Post-Covid folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Symptome, die aus der akuten Covid-19-Phase oder deren Behandlung fortbestehen
  • Symptome, die zu einer neuen gesundheitlichen Einschränkung geführt haben
  • neue Symptome, die nach dem Ende der akuten Phase aufgetreten sind, aber als Folge der Covid-19 Erkrankung verstanden werden
  • Verschlechterung einer vorbestehenden Grunderkrankung

Eine gezielte Therapie bei Long Covid gibt es bislang noch nicht. Die Behandlung richtet sich nach den Symptomen. Außerdem werden Betroffene in regelmäßigen Abständen untersucht – und deren Vitalparameter (Herz- und Atemfrequenz, Blutdruck und Körpertemperatur) und kognitive Funktionen kontrolliert, um zeitnah eine mögliche Verschlechterung des Allgemeinzustandes feststellen zu können.

Selbst wenn es vielen Betroffenen aufgrund der Erschöpfung schwerfällt: Moderate Bewegung kann dabei helfen, die Beschwerden zu lindern. Auch Übungen wie Ergo- und Physiotherapie tragen zur Genesung bei. Sie trainieren Kraft, Koordination sowie die Feinmotorik und stärken die Konzentration und Nervenfunktionen. Wichtig zu wissen: Long Covid-Patientinnen und -Patienten sollten sich nicht überanstrengen oder übereilt in den Alltag zurückkehren.

Coronavirus-Infektion: Wer ist ein Risikopatient?

Das Risiko für einen schweren Verlauf steigt mit zunehmendem Alter und Begleiterkrankungen. Folgende Personengruppen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19:

  • ältere Personen (ab etwa 50 bis 60 Jahren steigt das Risiko stetig)
  • Raucher
  • Männliches Geschlecht
  • übergewichtige (BMI>30) und stark übergewichtige (BMI>35) Menschen
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Zu den Vorerkrankungen, die das Risiko einer Infektion erhöhen, gehören:

WICHTIG: Bitte setzen Sie aus Angst vor einer Infektion mit SARS-CoV2 keine Medikamente eigenmächtig ab, sondern besprechen Sie Ihre Bedenken zeitnah mit Ihrem behandelnden Arzt.

Coronavirus-Infektion: Auswirkungen auf junge Menschen

Während zu Anfang des Infektionsgeschehens vor allem Vorerkrankte und ältere Patientinnen und Patienten von schweren Verläufen betroffen waren, wird nun offensichtlich, dass auch junge Menschen teils schwer erkranken.

Gefährdet für einen schweren Verlauf sind überwiegend junge Menschen mit schwerwiegenden Vorerkrankungen, dazu gehören:

Problematisch wird es vor allem dann, wenn alle drei Grunderkrankungen zusammen auftreten. Aber nicht nur die physischen Auswirkungen einer Ansteckung machen jungen Menschen zu schaffen. Auch die Effekte auf die Psyche sind aufgrund von Kindergarten-, Schul- und Universitätsschließungen nicht zu unterschätzen.

Während des Lockdowns litten viele junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder besonders unter der sozialen Isolation. Dass Betreuungs- sowie Freizeitangebote und Nebenjobs wegfielen, förderte die Unsicherheit und Zukunftsängste oft noch.

Laut Datenerhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben Depressionen und Angstzustände bei Kindern und Jugendlichen während der Pandemie stark zugenommen.

Auch die Studie „Deutschland-Barometer-Depression“ der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, bei der 5178 Personen an einer Online-Befragung teilnahmen, geht davon aus, dass Patientinnen und  Patienten mit einer bereits bestehenden Depression stärker von der Pandemie betroffen sind und ihre Erkrankung sich während der Krise verschlechtern kann:

  • Depressiv Erkrankte leiden weitaus stärker an den Folgen der Corona-Pandemie als die Gesamtbevölkerung,
  • die meisten Probleme (ca. 75 Prozent) sind durch die fehlende Struktur des Tages verursacht
  • und zunehmend mehr Erkrankte verbringen im Gegensatz zur Gesamtbevölkerung ganze Tage im Bett (36 Prozent).

Hinweis: Auf der Seite der Stiftung Deutsche Depressionshilfe finden Sie Tipps zum Umgang mit der Pandemie.

Coronavirus-Infektion: Vorbeugen im Alltag

Mit diesen Maßnahmen können Sie sich und andere vor einer Infektion mit dem Virus schützen:

  • Waschen Sie sich regelmäßig gründlich die Hände.
  • Fassen Sie sich nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht.
  • Niesen und husten Sie in Ihre Armbeuge, nicht in die Handfläche.
  • Vermeiden Sie Berührungen und verzichten Sie auf den Handschlag zur Begrüßung.
  • Nutzen Sie die in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften bereitstehenden Handdesinfektionspender.
  • Halten Sie eineinhalb bis zwei Meter Abstand – insbesondere zu Kranken.
  • Tragen Sie eine Maske, wenn Sie die Abstandsregeln nicht einhalten können.
  • Lüften Sie regelmäßig.
  • Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, sich zu testen, insbesondere vor Kontakten mit Menschen aus der Risikogruppe.
  • Bei Verdacht auf eine Infektion: Suchen Sie keine Arztpraxis auf, sondern kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt zuerst telefonisch. Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet auf seiner Website eine Gesundheitsamt-Suche an: https://tools.rki.de/PLZTool/

Hinweis: Auch für Geimpfte und Genesene ist es wichtig, die AHA+L+A-Formel konsequent einzuhalten, um Übertragungen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Ausbreitung neuer Varianten (mehr dazu lesen Sie weiter unten unter dem Punkt „Virsusvarianten“) entgegenzuarbeiten. Das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und die Corona-Warn-App nutzen.

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Coronavirus-Infektion: Wichtiges zu den Impfungen

Die Impfung gegen SARS-CoV-2 ist der wirksamste Schutz vor COVID-19 und damit eine wichtige Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Geimpfte schützen nicht nur sich selbst davor, sich anzustecken und einen schweren Verlauf zu entwickeln, sondern tragen auch dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen und das Pandemiegeschehen einzudämmen.
In Deutschland sind mittlerweile fünf Impfstoffe zugelassen: zwei Vektorimpfstoffe und zwei mRNA-Impfstoffe (mehr dazu lesen Sie unter „Coronaimpfstoffe im Vergleich“), die beide zu einer relativ neuen Art von Vakzinen gehören, sowie ein proteinbasierter Impfstoff.

Die Coronaimpfstoffe haben unterschiedliche Wirkmechanismen. Während das proteinbasierte Vakzin zu den bekannten Totimpfstoffen gehört, welche abgetötete Erreger oder Teile des Virus in den Wirtsorganismus einschleusen, zählen die übrigen vier der  Corona-Vakzine zu den sogenannten genbasierten Impfstoffen. Grob unterscheiden sie sich wie folgt:

  • Die neueren genbasierten Impfstoffe tragen den genetischen Bauplan für ein Antigen (körperfremdes Molekül) des Virus und schleusen diesen in die Wirtszelle ein. Unsere Körperzellen stellen das Antigen selbst her und setzen so die Immunantwort in Gang.
  • Lebendimpfstoffe enthalten geringe Mengen vermehrungsunfähiger Erreger, die so abgeschwächt wurden, dass sie zwar eine Immunantwort hervorrufen, die Infektion aber nicht auslösen. Nur selten kommt es – wie etwa bei der Masernimpfung – zu einer Art „Impfkrankheit“ – einem masernähnlichen Ausschlag – der jedoch nicht ansteckend ist.
  • Totimpfstoffe enthalten abgetötete Erreger oder Bestandteile des Erregers. Diese werden vom Körper als fremd erkannt und lösen so eine Immunantwort aus.

Corona-Impfstoffe im Vergleich

Die fünf derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe stammen von verschiedenen Firmen: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson und seit Dezember 2021 Novavax. Während die mRNA-Impfstoffe der Firmen BionTech und Moderna für alle Menschen über 12 Jahren geeignet sind, die sich impfen lassen wollen, empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) die Vektor-Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson&Johnson Menschen ab 60 Jahren. Der Grund liegt in seltenen Fällen von Thrombosen in Kombination mit Thrombozytopenien, die nach der Impfung bei wenigen (jungen) Geimpften aufgetreten sind. Bei einer Thrombozytopenie ist die Anzahl der Thrombozyten (Blutplättchen) erniedrigt.

 Für den neuen Impfstoff des Unternehmens Novavax liegt seitens der STIKO noch keine Empfehlung vor, diese wird aber für Januar 2022 erwartet.

Folgte die Corona-Schutzimpfung anfangs einer strengen Priorisierung von Risikogruppen, so kann sich seit dem 7. Juni 2021 jeder Erwachsene impfen lassen, der es möchte. Mittlerweile empfiehlt die STIKO auch eine Impfung von Kindern ab 12 Jahren. Dafür zugelassen sind die mRNA-Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna.

Gut zu wissen: Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen) warum eine Person sich vorübergehend oder dauerhaft nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann. Dazu gehören beispielsweise bekannte Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe der Impfstoffe oder akutes Fieber über 38,5 Grad. Sprechen Sie bei Bedenken am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Die mRNA-Impstoffe

Die mRNA oder auch messenger RNA (messenger heißt übersetzt Bote) spielt eine entscheidende Rolle bei der Herstellung von Proteinen im Körper (Eiweißen), der sogenannten Proteinbiosynthese. Der Aufbau der Eiweiße ist im Zellkern in der DNA gespeichert.

Um ein bestimmtes Eiweiß herzustellen, wird die dafür notwendige Bauanleitung aus der DNA in mRNA übersetzt. Die mRNA ist also nicht mit der DNA zu verwechseln. Außerhalb des Zellkerns wird die mRNA abgelesen und das entsprechende Protein hergestellt.

In den genbasierten Impfstoffen gegen COVID-19 ist eine Anleitung für einen einzigen Baustein des Virus, ein Oberflächenprotein (Spikeprotein), enthalten. Nach Eintritt des Impfstoffes in die Zellen, wird die Fremd-mRNA von diesen Zellen abgelesen, woraufhin diese das Spikeprotein selbst bilden. Die so entstandenen Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt und provozieren eine Immunantwort. Das heißt, der Körper entwickelt Antikörper gegen das Virusprotein.

Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird im Körper nach einigen Tagen abgebaut und es wird kein Spikeprotein mehr produziert. Sie wird nicht in DNA umgebaut und hat keinen Einfluss auf die menschliche DNA.

Die Vektor-Impfstoffe

Diese Klasse von Impfstoffen besteht aus für den Menschen harmlosen Viren – den Vektoren. Die Trägerviren wurden so modifiziert, dass sie sich weder selbstständig vermehren, noch eine Erkrankung auslösen können.

Damit die körpereigene Abwehr nach der Impfung aufgebaut werden kann, muss der Körper in Kontakt mit den Antigenen (körperfremde Moleküle) des Virus kommen.

Diese Immunantwort kann auf verschiedenen Wegen provoziert werden:

  • Ein Molekül aus der Virushülle des Vektors wird gegen ein Molekül aus der Virushülle des Erregers ausgetauscht
  • Der Vektor enthält die Information zum Aufbau eines oder mehrerer körperfremder Moleküle

Die beiden vektorbasierten Corona-Impfstoffe arbeiten mit dem zweiten Mechanismus. Die Trägerviren wurden genetisch so bearbeitet, dass sie in ihrem Erbgut den Bauplan für die Oberflächenproteine (Spikeproteine) von SARS-CoV-2 tragen. Die Körperzellen stellen das Oberflächenprotein daraufhin selbst her – und stimulieren das Immunsystem so zur Bildung von Antiköpern.

Als Vektor dient sowohl für den Impfstoff von AstraZeneca als auch den von Johnson&Johnson ein modifiziertes Adenovirus. Dieses kann bei Schimpansen Atemwegsinfekte hervorrufen, ist für Menschen aber ungefährlich – und wird nach kurzer Zeit im Körper abgebaut.

Proteinbasierte Impfstoffe

Der Impfstoff enthält im Labor hergestellte Partikel des Coronavirus, und zwar Teile des sogenannten Spikeproteins, das außen auf der Virushülle sitzt. Durch die Impfung gelangen die künstlich erzeugten Proteinpartikel in die Blutbahn. Das Immunsystem erkennt sie als körperfremdes Material und bildet schützende Antikörper gegen die Viruspartikel. Zusätzlich enthält das Vakzin einen Wirkverstärker (Adjuvans), das die Bildung von Antikörpern stimuliert.  

Während die genbasierten Impfstoffe den Körper durch verschiedene Mechanismen dazu bringen, das Spikeproteins selbstständig herzustellen, werden bei dem proteinbasierten Vakzin also direkt Bestandteile des Virus verabreicht. Laut Definition des Bundesforschungsministeriums gehört das Novavax-Vakzin zu den sogenannten Totimpfstoffen, denn der Impfstoff enthält Bestandteile beziehungsweise einzelne Moleküle des Erregers. Allerdings handelt es sich dabei nicht um abgetötete Viruspartikel, welche direkt aus dem Virus gewonnen werden, sondern um gentechnisch hergestellte Virusbestandteile.

Impfstoffe im Überblick

  BioNTech Moderna AstraZeneca Johnson&Johnson Novavax
Impfstofftyp mRNA mRNA vektorbasiert vektorbasiert proteinbasiert
Notwendige Impfungen 2 2 2 1 2
Impfabstand zwischen 3 und 6 Wochen zwischen 4 und 6 Wochen 9 bis 12 Wochen, ab 4 Wochen bei Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff (i.d.R. empfohlen) Einzeldosis 3 Wochen
Wirksamkeit gegen den Wildtyp (ursprüngliche SARS-CoV-2-Variante) bis zu 95% bis zu 95% bis zu 80% bis zu 70% bis zu 90%
Schutz nach der 2. Impfung ab Tag 7 ab Tag 14 ab Tag 15 ab Tag 28 nach der Einzeldosis noch nicht bekannt
Altersempfehlung ab 12 J. ab 12 J. ab 60 J. ab 60 J.

Eine Empfehlung der STIKO steht noch aus.

Schwangere/ Stillende

ab der 13. Schwangerschafts-woche (SSW)

ab der 13. Schwangerschafts-woche (SSW)

nein nein Eine Empfehlung der STIKO steht noch aus.
Boosterimpfung ja ja ja (mit mRNA-Impfstoff) ja (mit mRNA-Impfstoff) Eine Empfehlung der STIKO steht noch aus.

 

Impfung für Kinder

Seit August 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für alle Kinder zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfung – insbesondere, wenn sie einem erhöhten Risiko einer schwerwiegenden Covid-19-Infektion ausgesetzt sind. Dazu zählen Kinder und Jugendliche, die an folgenden Vorerkrankungen leiden:

  • starkes Übergewicht (> 97. Perzentile des Body Mass Index. Eine Perzentile ist eine statistische Größe, die die Position eines Wertes, z.B. Körpergewicht und -größe, mit anderen Werten in Beziehung setzt. Die 97. Perzentile besagt also, dass 97 von 100 Menschen unterhalb dieses bestimmten Wertes liegen.)
  • angeborene oder erworbene Immunschwäche
  • angeborener Herzfehler
  • schwere Herzinsuffizienz (Herzschwäche)
  • schwere pulmonale Hypertonie (Lungenhochdruck)
  • chronische Lungenerkrankungen
  • chronische Niereninsuffizienz (dauerhaft verringerte Nierenfunktion)
  • chronischen Erkrankungen des Nervensystems oder neuromuskuläre Erkrankungen (Erkrankungen der den Muskel aktivierenden Nervenfasern)
  • bösartige Tumorerkrankungen
  • Trisomie 21 (Down-Syndrom)
  • syndromale Erkrankungen (gemeint sind seltene Erkrankungen, die häufig mit einer Intelligenzminderung/geistigen Behinderung und/oder angeborenen Fehlbildungen einhergehen)
  • ein nicht gut eingestellter Diabetes mellitus

Die STIKO empfiehlt eine Impfung auch für Kinder ab 12 Jahren, wenn deren erwachsene Angehörige und/oder jüngere Geschwister einem erhöhten Risiko einer schweren Infektion mit Covid-19 ausgesetzt sind, diese sich aber (noch) nicht selbst impfen lassen können. Für Kinder ab 12 Jahren sind aktuell die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen.

Für Jüngere im Alter zwischen fünf und elf Jahren empfiehlt die STIKO seit Dezember 2021 eine Impfung, wenn die Kinder an bestimmten Vorerkrankungen leiden. Dazu zählen etwa starkes Übergewicht, chronische Lungenerkrankungen und schweres Asthma bronchiale, Tumorerkrankungen oder das Downsyndrom.

Kinder ab fünf Jahren, die keine Grunderkrankung aufweisen, können ebenfalls geimpft werden, wenn die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten das wünschen.

In beiden Fällen bekommen die Kinder den Kinder-Impfstoff von BioNTech verabreicht. Er ist seit November 2021 in der Europäischen Union zugelassen und hat eine geringere Konzentration als der Wirkstoff von BioNTech, den Ärzte bei Personen ab 12 Jahren impfen.

Impfung für Schwangere und Stillende

Durch die erhöhte Ansteckungsgefahr der derzeit dominierenden Delta-Variante von SARS-CoV-2 sind ungeimpfte Schwangere stärker gefährdet zu erkranken als geimpfte.

Seit September 2021 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) die Impfung Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (das bedeutet ab der 13. Schwangerschaftswoche) sowie Stillenden. Wird die Schwangerschaft erst nach der ersten Impfung festgestellt, sollte die Zweitimpfung erst nach dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen.

Zwar sind Komplikationen einer SARS-CoV-2-Infektion bei Schwangeren selten, dennoch stellt eine Schwangerschaft einen relevanten Risikofaktor für Komplikationen dar. Kommen Vorerkrankungen (wie zum Beispiel schweres Übergewicht, Bluthochdruck oder Diabetes mellitus) dazu, erhöht sich das Risiko eines schweren Verlaufs einer Corona-Infektion noch weiter.

Eine Übertragung der Antikörper der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind wurde nachgewiesen. Ob dadurch ein Schutz für das Neugeborenen besteht, ist jedoch noch unklar.

Auch stillenden Müttern empfiehlt die STIKO ein Schutzimpfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von drei bis sechs (BioNTech/Pfizer) beziehungsweise vier bis sechs Wochen (Moderna).

Zudem gilt, dass die COVID-19-Impfung von Stillenden mit mRNA-basierten Impfstoffen:

  • ähnlich geringe Nebenwirkungen wie in der Schwangerschaft und bei nicht-schwangeren Frauen aufweist
  • eine Nestimmunität (Schutz des Neugeborenen durch mütterliche Antikörper) hervorrufen kann, da Antikörper in der Muttermilch nachgewiesen werden können
  • keine Stillpause oder Stillverzicht erfordert

Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Wie nach jeder Impfung, können auch bei der Impfung gegen Corona Impfreaktionen erfolgen. Diese treten meist wenige Stunden nach der Impfung auf und halten einige Tage an.

So klagten viele Menschen im Anschluss an die Impfung über Schmerzen an der Einstichstelle. Häufiger kommt es auch zu Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen, seltener zu Fieber und Schüttelfrost.

Impfreaktionen sind Zeichen der Immunantwort des Körpers. Treten sie nach der Impfung auf und halten nicht lange an, sind sie unbedenklich.
Bleiben sie jedoch über einen Zeitraum von vier bis 16 Tagen nach der Impfung immer noch bestehen oder haben Betroffene kein gutes Gefühl dabei, sollten sie ihren Hausarzt kontaktieren, um sie abzuklären. Zu diesen Nebenwirkungen gehören insbesondere:

  • anhaltende Kopfschmerzen
  • Atemnot
  • Brustschmerzen
  • Schwellungen der Arme oder Beine
  • plötzliche Gewichtszunahme
  • Schwäche oder Lähmungen der Beine, Arme, Brust oder des Gesichts
  • punktuell auftretende Hautblutungen

Hinweis: Sollten Sie mögliche Impfnebenwirkungen spüren, können Sie diese Ihrem behandelnden Arzt melden. Auch auf den Webseiten nebenwirkungen.bund.de und nebenwirkungen.de können Geimpfte ihren Verdacht melden.

 

Drittimpfung: Wer braucht eine Boosterimpfung?

Von Impfstoffen ist bereits bekannt, dass nicht alle Geimpften die gleiche Immunisierung aufbauen. Bei einigen Menschen fällt die Immunantwort im Vergleich schwächer aus oder lässt schneller nach. Das bedeutet, in einigen Fällen ist trotz einer Impfung eine Erkrankung möglich. Aus diesem Grund kann eine dritte Impfung, eine sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfung sinnvoll sein.

Bei bestimmten Personengruppen ist eine Auffrischung der Impfung besonders ratsam:

  • Dazu zählen Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung ein bereits geschwächtes Immunsystem haben,
  • pflegebedürftige Personen
  • sowie Pflegekräfte.
  • Außerdem – weil bei ihnen die Reaktion des Immunsystems oft schlechter ausfällt – Frauen und Männer ab 70 Jahren, deren Impfung länger als ein halbes Jahr zurückliegt
  • und medizinisches Personal mit Patientenkontakt.

Unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die beiden ersten Impfungen erfolgten, empfiehlt die STIKO für die Drittimpfung einen der beiden mRNA-Impfstoffe. Auch Personen, die bereits mit einem Vektorimpfstoff von AstraZeneca oder Johnson&Johnson geimpft sind, sollen also eine Auffrischung mit einem mRNA-Vakzin erhalten.

Coronaviris-Infektion: Therapie

Wie Ärzte eine Corona-Infektion behandeln, hängt davon ab, ob sie mild oder schwer verläuft. In den meisten Fällen (80 Prozent der Infektionen) fallen die Symptome mild bis mittelschwer aus. Patientinnen und Patienten müssen nicht ins Krankenhaus, es reicht aus, wenn sie sich in häusliche Isolation begeben.

Um das Immunsystem zu unterstützen ist es wichtig, dass sich Betroffene viel Ruhe gönnen, sowie ausreichend schlafen und trinken. Medikamentöse Therapien sind in der Regel nicht notwendig.

Für die ambulante Isolation gelten folgende Empfehlungen, insbesondere um andere Familienmitglieder vor einer Ansteckung zu schützen:

  • Die erkrankte Person sollte in einem Einzelzimmer untergebracht sein.
  • Leben weitere Personen im Haushalt, reduzieren Sie den Kontakt auf das Minimum. Nutzen Sie keine Räume gemeinsam mit Angehörigen und nehmen Sie Speisen nur alleine zu sich.
  • Zusätzlich sollten Erkrankte und Angehörige im Haus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sobald sich ein Kontakt nicht vermeiden lässt.
  • Lüften Sie regelmäßig.
  • Erkrankte sollten falls möglich ein separates Badezimmer nutzen.
  • Alle Oberflächen, die Sie regelmäßig berühren (zum Beispiel Türklinken, Handläufe an Treppen oder auch Touchscreens), sollten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Verschlechtert sich der Zustand des Patienten, beispielsweise durch Atemnot, sollten Sie in ein Krankenhaus gehen. Ist der Verlauf der Infektion schwerwiegend, kommen verschiedene medikamentöse Therapieansätze in Frage. Auch eine künstliche Beatmung kann notwendig sein.

Sauerstoffgabe und Beatmung

Ist bei Betroffenen die Sauerstoffsättigung des Blutes aufgrund der Atemnot zu gering, verabreichen die behandelnden Ärzte Sauerstoff. Solange der Patient bei Bewusstsein ist und selbstständig atmen kann, erfolgt die Gabe entweder über eine sogenannte Sauerstoffbrille oder über eine Sauerstoffmaske. Die Sauerstoffgabe wirkt also nur unterstützend, sie ist nicht-invasiv.

Ist der Patient aufgrund des schweren Verlaufs nicht mehr in der Lage selbständig zu atmen, muss er invasiv beatmet werden. Bei der invasiven Beatmung führen die Ärzte einen Beatmungsschlauch über Mundhöhle und Rachenraum in die Lunge des Patienten ein (Intubation).

COVID-19: Medikamente

COVID-19-Medikamente: Dexamethason

Ärzte verabreichen diesen Wirkstoff bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit schwerem Verlauf, die künstlich beatmet werden. Das Immunsystem greift beim Kampf gegen den Erreger auch den eigenen Körper an, dabei handelt es sich um eine sogenannte überschießende Immunreaktion, und löst dadurch Entzündungen aus. Um diese potenziell lebensgefährlichen Reaktionen einzudämmen, wird das antientzündliche Kortison-Präparat Dexamethason eingesetzt.

COVID-19-Medikamente: REGEN-COV2

Der Wirkstoff enthält Antikörper, die sich gegen das Spikeprotein des Corona-Virus richten und den Erreger daran hindern, in die Zellen einzudringen. Das Medikament wird präventiv bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren eingesetzt, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Infektion haben, aber keine Beatmung benötigen.

COVID-19-Medikamente: Regdanvimab

Dieser Wirkstoff wird zur Behandlung von Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren eingesetzt, die ein Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, aber keine Sauerstofftherapie benötigen. Der Wirkstoff bindet an das Spikeprotein auf der Virusoberfläche und hindert den Erreger so daran, in die Zellen des Wirtsorganismus einzudringen. Es handelt sich hierbei um sogenannte neutralisierende Antikörper.

COVID-19-Medikamente: Remdesivir

Der Arzneistoff wurde ursprünglich für die Behandlung von Ebola entwickelt. Er verhindert die Vermehrung des Coronavirus in den Zellen und ist für die Therapie Erwachsener und Jugendlicher ab 12 Jahren empfohlen, die keine Sauerstofftherapie benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Infektion haben.

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Coronavirus-Infektion: Aktuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der pandemischen Lage in Deutschland, haben Bund und Länder am 02. Dezember 2021 bundesweite Maßnahmen beschlossen, um die 4. Welle zu brechen:

  • Bundesweite 2G-Zugangsregelung (nur für Geimpfte und Genesene, unabhängig von der Inzidenz):
    • Für den Einzelhandel, ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs.
    • Freizeit- und Kultureinrichtungen, z.B. Kino, Theater, Restaurants
    • Ausnahmen: Personen, die nicht geimpft werden können und für unter 18-Jährige
  • Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen:
    • In Innenräumen dürfen sich maximal 5000 Zuschauer aufhalten, im Freien sind es maximal 15.000 Zuschauer.
    • Ab einer Inzidenz von 350 müssen Clubs und Diskotheken in Innenräumen schließen.
  • 2G Plus kann ergänzend vorgeschrieben werden. Das bedeutet, Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen Corona-Test.
  • Maskenpflicht in Schulen für alle Klassenstufen

Für private Treffen, an denen ungeimpfte Personen beteiligt sind, gelten wieder Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs zählen nicht mit.

Regelungen für den Arbeitsplatz und den öffentlichen Personenverkehr:

  • Bundesweit gilt am Arbeitsplatz die 3G-Regelung. Es dürfen also nur geimpfte, genesene oder getestete Personen die Arbeitsstätte aufsuchen.
  • Die Einhaltung dieser Regelung ist vom Arbeitgeber täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichte zweimal wöchentlich eine kostenlose Testmöglichkeit bereitzustellen.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs gilt zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regel: Nicht geimpfte oder genesene Personen müssen einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen, der nicht älter ist als 24 Stunden.

Coronavirus-Infektion: Tipps für den Alltag während der Pandemie

Besonders für Familien ist die Pandemie ein einschneidendes Ereignis. Um Kinder nicht noch weiter zu verunsichern, raten Expertinnen und Experten Eltern ihre Fragen altersgerecht ehrlich zu beantworten und nicht zu versuchen, Dinge zu beschönigen:

  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt Tipps für das Gespräch mit Kindern,
  • auch das Bundesgesundheitsministerium bietet eine Kinderfibel an, die den Umgang mit Covid-19 kindgerecht erklärt.
  • Und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie hat auf der Webseite www.psychologische-coronahilfe.de wertvolle Tipps zusammengestellt.

Zwar wurden die Ausgangssperren in allen Bundesländern mittlerweile aufgehoben, dennoch gibt es noch immer täglich Neuinfektionen mit Corona – Tendenz steigend. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich an bestimmte Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu halten, um den bereits zurückeroberten Alltag mit sozialen Kontaktmöglichkeiten und Kulturangeboten nicht erneut zu gefährden.

AHA+L+A-Formel

Halten Sie die AHA+L+A-Formel konsequent ein, um Übertragungen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Ausbreitung neuer Varianten (Mehr dazu unter „Virsusvarianten“) einzudämmen:

  • Abstand halten,
  • Hygiene beachten (Hände gründlich und oft waschen/desinfizieren, nicht ins Gesicht fassen etc.),
  • im Alltag Maske tragen,
  • regelmäßig lüften
  • und die Corona-Warn-App nutzen.

Abstand halten und/oder Masken tragen

Wo viele Menschen zusammenkommen und generell auf öffentlichen Plätzen sollte jeder den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung. Dies müssen medizinische Schutzmasken (OP-Masken) oder FFP-Masken (Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) sein. Alltagsmasken aus Stoff und Gesichtsvisiere sind aufgrund ihrer geringeren Schutzwirkung nicht mehr gestattet.

Für den Umgang mit den Schutzmasken gilt:

  • Eine durchfeuchtete Maske gegen eine neue austauschen.
  • Beim Abnehmen der Maske diese möglichst nur an den Bändern anfassen.
  • Nach dem Absetzen der Maske die Hände ausgiebig nach Hygieneregeln (mindestens 20 bis 30 Sekunden lang mit Seife) waschen

Lüften

In geschlossen Räumen sollte jeder auf eine entsprechende Lüftung achten, denn hier kann sich das Virus aufgrund der Aerosolbildung schneller ausbreiten.

Beim Lüften gilt:

  • Besonders effektiv ist ein Durchzug, da der Luftaustausch hier schnell erfolgt.
  • Viel hilft viel: je höher die Frischluftzufuhr, desto geringer ist die Aerosolbelastung.

Corona-Warn-APP

Expertinnen und Experten raten dazu die Corona-Warn-App zu nutzen. Mit ihrer Hilfe lassen sich Infektionsketten aufdecken und unterbrechen. Auch ein Impfzertifikat oder Ergebnisse eines Corona-Testes können Nutzer in der App hinterlegen und mittels QR-Code abrufen. Gilt die 3G- Regel (geimpft, genesen oder getestet) bzw. 2-G-Regel (geimpft oder genesen), ermöglicht ein Impfzertifikat die Teilnahme am öffentlichen Leben. Etwa, wenn für Veranstaltungs- oder Museumsbesuche ein entsprechender Nachweis über eine Schutzimpfung notwendig ist.

Homeoffice

Viele Arbeitnehmer befinden sich mittlerweile wieder im Büro und die Homeoffice-Pflicht gilt nicht mehr für die Mehrzahl der Menschen. Einigen ist es aber freigestellt, ob sie lieber im Büro oder zu Hause arbeiten wollen.

Im Homeoffice ist es entscheidend, einige Dinge zu berücksichtigen, um effektiv arbeiten und ein entspanntes Privatleben führen zu können:

  • Versuchen Sie, Ihren Arbeitsalltag auch zu Hause zu strukturieren, indem Sie beispielsweise einen festen Arbeitsplatz nutzen und genügend Ruhephase einplanen.
  • Vermeiden Sie Ablenkung: Besprechen Sie mit älteren Kindern, Partnern oder Mitbewohnern, wann Sie nicht gestört werden dürfen, um konzentriert arbeiten zu können
  • und schalten Sie das private Telefon stumm, um unnötige Unterbrechungen zu vermeiden.

Weitere Informationen zum Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus erhalten Sie hier: Coronavirus-Schutzverordnung.

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Coronavirus-Infektion: Nachweisverfahren im Überblick

Der PCR-Test und der CT-Wert

Der Nachweis einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 erfolgt über einen sogenannten PCR-Test. Die PCR-Analyse (Polymerase Chain Reaction, Polymerasekettenreaktion) wird dazu genutzt, definierte Sequenzen eines Genoms, also spezifische Abschnitte des Erbmaterials des Erregers, zu vervielfältigen und nachzuweisen. Um eine bestimmte Sequenz beobachten zu können, wird diese meist mittels Fluoreszenz markiert.

Dadurch gelingt es, den Erreger bereits dann zu detektieren (erkennen), wenn erst wenige Viren im Körper vorhanden sind. Die PCR-Analyse kann also bereits sehr geringe Mengen des Virus nachweisen, Expertinnen und Experten sprechen von einer hohen Sensitivität: Schon eine geringe Anzahl an Viruspartikeln im Körper führt zu einem positiven Testergebnis, selbst wenn Betroffene aufgrund der geringen Viruslast wahrscheinlich noch niemanden bzw. keinen mehr anstecken können.

Als Maß für die Menge der vorhandenen Virus-RNA im Probenmaterial dient der sogenannte CT-Wert (cycle-threshold-Wert). Dieser kennzeichnet den Messzyklus, in welchem als erstes ein exponentieller Anstieg des zuvor markierten Materials verzeichnet wird. Er ist also ein Maß für die benötigten Schritte zur Vervielfältigung des viralen Erbguts. Dabei gilt: Je höher der CT-Wert, desto geringer ist die ursprüngliche Viruskonzentration im Körper.

Der PCR-Test gilt als das zuverlässigste Verfahren zum Nachweis von Covid-19, das Ergebnis liegt meist 24 Stunden nach der Probenentnahme vor.

Der PCR-Test wird eingesetzt bei:

  • Symptomen, die auf eine Infektion mit Corona hinweisen.
  • Nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder Antigenselbsttest.
  • Nach Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall.
  • In Einrichtungen wie Kitas oder Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften sowie in der ambulanten Pflege oder in Arztpraxen, wenn dort COVID-19-Fälle auftreten.
  • Vor (Wieder-)Aufnahme in Krankenhäusern, Pflege- und weiteren medizinischen Einrichtungen sowie vor ambulanten Operationen.

 

Der Antigen-Test

Ein weiteres Testverfahren ist der Antigentest, auch Schnelltest genannt. Hierbei wird nicht das Erbmaterial des Virus im Wirtskörper nachgewiesen, sondern bestimmte Eiweißfragmente, die auf der Hülle des Virus zu finden sind. Es gibt zwei verschiedene Varianten eines Antigennachweises:

  • Fluoreszenz- oder Chemiluminiszenznachweis
  • Diffusionstest

Bei der Fluoreszenz- bzw. der Chemilunineszenz werden Antikörper markiert, die dann im Probenmaterial das entsprechende Antigen, also die Eiweißfragmente des Virus erkennen, an diese andocken und sie so sicht- und nachweisbar machen.

Die einfachere – und meist verwendete – Variante ist der Diffusionstest (Lateral-Flow-Test). Hierbei wird das zu untersuchende Probenmaterial auf einen Teststreifen gegeben. Dieser besteht aus porösem Papier oder einem Polymer. Durch Kapillarkräfte breitet sich das Probenmaterial auf dem Teststreifen aus und wandert so zu einem Abschnitt auf dem Streifen, auf welchem sich sogenannte Immunkonjugate befinden. Diese enthalten Antikörperfragmente, die sich – falls vorhanden – an die in der Probe enthaltenen Antigene des Virus binden, einen Antigen-Antikörper-Komplex bilden und eine Farbreaktion auslösen.

Dieses Testverfahren eignet sich vor allem dann, wenn ein schnelles Ergebnis erforderlich ist. Denn die Methode liefert bereits nach 15 bis 20 Minuten ein Ergebnis. Aus diesem Grund werden Schnelltests häufig für das regelmäßige Screening (z.B. am Arbeitsplatz, in der Schule) verwendet. Es besteht sowohl die Möglichkeit sich in öffentlichen Testzentren oder Arztpraxen testen zu lassen, als auch Schnelltest-Kits für zu Hause zu nutzen.

Allerdings weist das Schnelltestverfahren auch Nachteile auf:

  • Zum einen haben Antigentests keine hohe Spezifität. Das bedeutet, dass durch das Testverfahren nicht zwingend das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wird, sondern unter Umständen ein anderes Virus aus der Corona-Familie, da sich die Viren in ihrem molekularen Aufbau stark ähneln. Aus diesem Grund wird ein positives Testergebnis mittels einer PCR bestätigt.
  • Zum anderen schließt ein negatives Testergebnis eine Infektion mit Covid-19 nicht aus. Zu einem frühen Zeitpunkt der Infektion liegt häufig noch sehr wenig Erregermaterial in der Probe vor, so dass nur eine geringe Viruslast besteht, die nicht ausreichend hoch ist, um mit dem Schnelltestverfahren erkannt zu werden.

Bislang hatten alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest in Testzentren der Gesundheitsämter, Arztpraxen und Apotheken. Seit Oktober 2021 müssen die Kosten (ca. 11, 50 Euro) für den Schnelltest selbst übernommen werden.

Ausnahme: 12- bis 17-Jährige und Schwangere sowie Stillende können weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos getestet werden. Generell gratis sind die Tests für Kinder unter 12 Jahren sowie solche, die erst in den letzten drei Monaten vor dem Test das 12. Lebensjahr erreicht haben.

Der Antikörper-Test

Um eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen, wird ein PCR-Test durchgeführt (Polymerase Chain Reaction, s.o.). Nach einigen Tagen nimmt die Viruslust im Nasen-Rachen-Raum allerdings ab, so dass ein negativer PCR-Test im Zweifel nichts über eine vergangene Infektion mit Covid-19 aussagt. Wer wissen will, ob er bereits eine Infektion durchgemacht hat, für den kommt deshalb nur ein spezifischer Corona Antikörpertest infrage.

Eine Forschungsgruppe des Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) entwickelte hochempfindliche und genaue Antikörpertests für SARS-CoV-2:

  • So ein Test zeigt, ob das Immunsystem einer Person in den letzten Monaten Antikörper (also bestimmte Eiweiße) gebildet hat, um sich gegen das Virus zu wehren und es zu zerstören.
  • Ist das bei der getesteten Person der Fall, spricht das für eine bis dahin unerkannte Infektion.

Zum einen können also mit spezifischen Antikörper-Tests bei Menschen, die in der PCR bereits negativ getestet wurden, zurückliegende Infektionen nachgewiesen werden. Zum anderen tragen diese Analyseverfahren zum Nachweis von Infektionsketten bei.

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Coronavirus-Infektion: Virusvarianten

Dringt ein Erreger in eine Wirtszelle ein, vervielfältigt er sich dort und wird unzählige Male kopiert. Dieser Vorgang läuft nicht immer reibungslos ab, so dass einige Kopien Abweichungen aufweisen – sozusagen Kopierfehler der DNA des Virus. Diese Kopierfehler führen zu neuen Varianten des Virus. Derzeit dominiert die Delta-Variante in Deutschland.

Folgende Virus-Varianten stufen die WHO und das RKI als “besorgniserregend” ein:

Omikron-Variante

Im November 2021 wurde in Südafrika eine neue Variante des Corona-Virus entdeckt und innerhalb weniger Tage als besorgniserregend  eingestuft (VOC; Volatile Organic Compounds). Bereits nach kurzer Zeit konnte Omikron in verschiedenen Ländern weltweit nachgewiesen werden.

Die Omikron-Variante zeichnet sich durch eine ungewöhnlich hohe Zahl genetischer Veränderungen des Spike-Proteins aus – ca. 30 Mutationen. Teilweise sind die Veränderungen Forschenden bekannt, andere müssen erst noch entschlüsselt werden.

Zu den bekannten Mutationen gehört unter anderem die erhöhte Transmission, das heißt, der Erreger breitet sich schneller aus. Eine weitere Genveränderung, die Omikron aufweist und diese Variante besorgniserregend macht, ist die sogenannte Immunevasion (auch Immunflucht genannt). Die körpereigene Abwehr erkennt den Erreger dann schlechter.

Weitere Eigenschaften der Virus-Variante untersuchen Wissenschaftler derzeit. Da die Variante noch so jung ist, lassen sich bislang noch keine zuverlässigen Angaben über die Wirksamkeit der bekannten Impfstoffe, veränderte Symptome nach einer Infektion oder ein erhöhtes Risiko für Kinder und Jugendliche treffen.

Die Delta-Variante

Im Oktober 2020 wurde diese Variante erstmals in Indien nachgewiesen. Sie breitet sich derzeit in vielen Ländern, darunter auch Deutschland, stark aus.

Die Delta-Variante von Sars-CoV-2 zählt zu den besorgniserregenden Varianten (VOC) und wird mit einer schnelleren Übertragbarkeit und einer geringeren Immunantwort in Verbindung gebracht. Das bedeutet, die Delta-Variante ist nicht nur schneller von-Mensch-zu-Mensch übertragbar, sondern führt im Vergleich zur ursprünglichen Form auch wesentlich häufiger dazu, dass Betroffene im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Seit Ende Juni 2021 ist Delta die am häufigsten nachgewiesene Virusvariante in Deutschland – und dominiert nun die vierte Welle hierzulande. Sie scheint eher den Schutz der Impfstoffe zu überwinden – und geimpfte Infizierte können das Virus weiterübertragen. Studien deuten aber darauf hin, dass nach vollständiger Impfung ein sehr guter Schutz vor schweren Krankheitsverläufen durch die Delta-Variante besteht. Bei unvollständig Geimpften (eine von zwei Impfdosen), ist der Schutz gegen eine Infektion vermindert.

Inzwischen ist eine neue Delta-Variante – Delta-plus – unter Beobachtung. Hierzu fehlen jedoch noch aussagekräftige Daten.

Die Alpha-Variante

Im September 2020 wurde in Großbritannien erstmals die sogenannte Alpha-Variante nachgewiesen. Diese Variante ist leichter und schneller von-Mensch-zu-Mensch übertragbar als bei der ursprünglichen Variante. Infizierte werden häufiger im Krankenhaus behandelt, und es gibt Hinweise darauf, dass die Alpha-Variante mit einer erhöhten Fallsterblichkeit einhergeht. Anzeichen auf eine verringerte Wirksamkeit der Impfstoffe gibt es bislang nicht.

Die Beta-Variante

Im Dezember des Jahres 2020 nahm die Ausbreitung einer weiteren Virus-Variante rasant zu – die Beta-Variante. Diese wurde zunächst in Südafrika registriert, breitete sich aber schnell in Europa aus. Wie bei der Alpha- und Delta-Variante wird eine erhöhte Übertragbarkeit diskutiert. Studien zeigen, dass die Impfstoffe gegen diese Variante weniger wirksam sind. Die Virusvariante Beta kommt inzwischen in Europa nur in wenigen Einzelfällen vor.

Die Gamma-Variante

Die Gamma-Variante wurde im November 2020 zunächst im brasilianischen Amazonas-Gebiet nachgewiesen. Sie weist ähnliche Mutationen wie die Alpha- und die Beta-Variante auf. Deshalb gehen Experten und Expertinnen auch bei dieser Form von einer erhöhten Ansteckungsgefahr aus.  Zudem vermuten sie eine herabgesetzte Wirkung der Schutzimpfung. Die Virusvariante Gamma kommt in Deutschland derzeit nur in wenigen Einzelfällen vor.

Quellen
  • Qifang Bi et al.: Epidemiology and Transmission of COVID-19 in Shenzhen China: Analysis of 391 cases and 1,286 of their close contacts; BMJ Yale Preprint; 10.03.2020; DOI: 10.1016/S1473-3099(20)30287-5
  • Online-Informationen Robert Koch-Institut (RKI). Neuartiges Coronavirus: www.rki.de; Abruf: 01.04.2020
  • Online-Informationen Robert Koch-Institut (RKI). Influenza: www.rki.de; Abruf: 03.04.2020
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