Kürzlich erging eine Gerichtsentscheidung zur Ausgestaltung der FOCUS-Siegel „TOP Mediziner“ und „Empfohlene Ärzte in der Region“.
FOCUS-Gesundheit hält das Urteil mit seiner sehr knappen Begründung für falsch und wird dagegen Berufung einlegen.
Landgericht München rügt die Gestaltung der FOCUS-Ärzte-Siegel
Das Landgericht München I ist der Meinung, dass die Ärzte-Siegel von FOCUS in ihrer konkreten Form Verbraucher irreführen, weil sie den Eindruck einer objektiven Qualitätsprüfung analog technischer Prüfzeichen oder den Testsiegeln der Stiftung Warentest erweckten. Da die medizinische Qualität jedoch nicht durch entsprechende Messgeräte im Testlabor ermittelt und verglichen werden könne, dürfe in der Konsequenz gar kein Siegel wie das von FOCUS vergeben werden.
Ärzte-Empfehlungen von FOCUS und damit verbundene Siegel sind eine wertvolle Orientierungshilfe
Wie vom Gericht erkannt, kann medizinische Qualität nicht im Labor geprüft werden. Gerade deshalb hat FOCUS-Gesundheit über Jahre eine aufwendige, fundierte, neutrale und objektiv angewendete Methodik (Methodik Top Mediziner, Methodik Empfehlungssiegel) entwickelt. Diese stellt sicher, dass für Patienten relevante Informationen wie medizinische Erfahrung und Reputation sowie patientenorientierte Faktoren ermittelt werden.
FOCUS ist fest davon überzeugt, hierdurch Lesern und Leserinnen hilfreiche Orientierung bei der Wahl des passenden Arztes zu geben. Die Erhebung dieser Ärzte fußt auf nachvollziehbaren Kriterien, die praktische Relevanz haben. Wenn Mediziner Auskunft geben auf die Frage „Von welchem Arzt würden Sie sich selbst behandeln lassen?“, so dürfte außer Zweifel stehen, dass es sich hierbei um eine höchst aussagekräftige Quelle zur Qualitätsbeurteilung handelt. Die hohe Anzahl an Rückmeldungen und die Kombination mit mehreren weiteren Kriterien verhindern, dass Einzelmeinungen die Objektivität der Erhebung beeinflussen können.
Das Gericht stellt nicht infrage, dass die Veröffentlichung der renommierten FOCUS-Ärztelisten zulässig ist. Auf die hierdurch ausgesprochene Empfehlung dürfen Ärzte potenzielle Patienten aufmerksam machen. Aus diesem Grund kann FOCUS-Gesundheit die Kritik des Gerichts nicht nachvollziehen.
Die FOCUS-Siegel "TOP-Mediziner" und "Empfohlene Ärzte in der Region" können weiter genutzt werden
Das erstinstanzliche Gerichtsurteil ist nicht rechtskräftig und wird durch das Berufungsgericht umfänglich überprüft. Es erfasst nur die konkrete Gestaltung der Siegel aus den Jahren 2020 und 2021 und betrifft nur FOCUS-Gesundheit als Anbieter der Siegel, enthält aber keine Pflichten für einzelne Ärzte. Somit hat das Urteil aktuell keine Auswirkungen für empfohlene Mediziner, die das Siegel verwenden möchten. Die Wertigkeit und Aussagekraft des Siegels sind ungebrochen hoch.
FOCUS-Gesundheit legt gegen das Urteil Berufung ein
Das Verfahren geht in die nächsthöheren Instanzen. Daher können bis zu einer endgültigen Entscheidung noch Jahre vergehen. Unabhängig vom aktuellen Rechtsstreit entwickelt FOCUS-Gesundheit die Methodik und die Siegel fortlaufend weiter, um Lesern und Leserinnen verlässlichste Orientierung zu geben. Zur Herstellung von Transparenz sind sämtliche Erhebungsverfahren und -kriterien jederzeit hier einsehbar: