Aufruf-Störer Burda Digital Health

Werbung

Onkologische Reha

Die Onkologische Reha hilft Krebspatienten nach der Therapie beim Wiedereinstieg in den gewohnten Alltag. So stellen Sie den Antrag und wie Sie die passende Rehaklinik finden.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
Patientinnen und Patienten mit Therapeutin bei Training mit Gymnastikbällen

© skynesher / Getty Images

Was ist eine onkologische Reha?

Eine Krebserkrankung und ihre Behandlung können sehr belastend sein – für Körper und Seele. Vielen Betroffenen fällt es schwer, sich nach den Strapazen einer Krebstherapie wieder in das Alltagsleben zu integrieren. Eine Rehabilitation nach einer Tumorbehandlung soll Patienten helfen, sich nach den Anstrengungen körperlich und seelisch zu erholen und die Alltagsfähigkeit wiederherzustellen (vom Lateinischenrehabilitare“).

Für die Betroffenen soll das Leben nach einer Krebserkrankung möglichst uneingeschränkt weiter möglich sein, und zwar so, wie es bereits vor der Diagnose war. Um dies zu erreichen, können Krebspatientinnen und -patienten unterschiedliche Formen der Hilfe annehmen. Neben medizinischen Maßnahmen bekommen sie in der onkologischen Reha Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung.

Zur medizinischen Reha zählen:

Die soziale/berufliche Reha umfasst zum Beispiel:

  • Wiedereinstieg in den Beruf
  • Rückkehr in die eigene Wohnung, wo Patienten ohne fremde Hilfe leben können

Ziel einer onkologischen Rehabilitation ist es, die körperlichen und psychischen Folgen der Krebs-Erkrankung und -Therapie zu beseitigen beziehungsweise zu mildern. Zudem soll eine Reha nach Krebs den Erfolg einer Tumorbehandlung sichern und Spätfolgen der Erkrankung und Therapie vorbeugen. Da die Auswirkungen einer Krebstherapie von Patient zu Patient unterschiedlich sind, sind auch die Ziele einer onkologischen Reha individuell verschieden.

Reha nach Krebserkrankung: Welche Formen gibt es und wie oft kann man eine onkologische Reha beantragen?

Eine onkologische Reha ist sowohl ambulant als auch stationär möglich. Die ambulante Behandlung dauert vier bis sechs Stunden pro Tag. Die Abende und Wochenenden verbringt der Patient zuhause. Für diese Form der Rehabilitation müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Wohnort darf maximal 30 Kilometer von der Rehaeinrichtung entfernt sein (beziehungsweise höchstens 30 Minuten Fahrtzeit)
  • Sie müssen gesundheitlich stabil sein. Die Bestätigung eines Facharztes ist hierfür notwendig.
  • Es muss gewährleistet sein, dass Sie zuhause gut versorgt sind.
  • Ebenso ist ein stabiles privates und soziales Umfeld entscheidend.

Wie lange hat man nach einer Krebserkrankung Anspruch auf eine Reha?
Patientinnen und Patienten können eine Reha entweder bis spätestens zum Ende des ersten Jahres nach der Akutbehandlung (Operation, Chemo- oder Strahlentherapie) antreten oder direkt nach der Behandlung (Anschlussrehabilitation).

Wenn Sie die Reha bis zum Ende des ersten Jahres nach der Akutbehandlung antreten, dauert sie in der Regel drei Wochen. Sie kann aber, wenn es medizinisch notwendig ist, verlängert werden. Ist der Patient nach der ersten Reha in seinem Alltag noch stark beeinträchtigt, hat er Anspruch auf eine weitere Reha, die direkt im Anschluss beginnt. Ansonsten können Sie eine nochmalige onkologische Reha vier Jahren nach der ersten Rehabilitation beantragen – außer es treten Rückfälle auf oder der Krebs hat sich in anderen Körperregionen ausgebreitet. Dann besteht die Möglichkeit, bereits früher eine weitere Reha zu beantragen.

Eine Anschlussrehabilitation beginnt zwei bis sechs Wochen nach Ende der Akutbehandlung. Sie dauert ebenso drei Wochen, kann aber aus medizinischen Gründen verlängert werden.

Wann der richtige Zeitpunkt ist, um mit der onkologischen Reha zu starten, ist individuell verschieden. Besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, welche Form der Reha für Sie die passende ist.

Werbung

Wo kann ich eine onkologische Reha beantragen?

Den Antrag für eine onkologische Reha müssen Patientinnen und Patienten selbst stellen. Die richtige Antragsstelle ist in der Regel die Rentenversicherung.

Es können aber auch andere Träger zuständig sein, etwa:

  • die gesetzliche oder private Krankenkasse
  • das Sozialamt
  • Versicherungsämter oder
  • für Patienten aus Nordrhein-Westfalen die „Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung im Lande Nordrhein-Westfalen (ARGE)“.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Kostenträger für Ihre Reha zuständig ist, können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Die nächste Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Gut zu wissen: Es ist kein Problem, wenn Sie den Antrag beim falschen Träger einreichen. Dieser muss Ihren Antrag innerhalb von zwei Wochen an die richtige Stelle weiterleiten. Dadurch kann sich allerdings die Bearbeitung Ihres Antrags verzögern.

Die Auskunfts- und Beratungsstellen unterstützen Sie auch beim Ausfüllen der Antragsformulare.

Reichen Sie am besten mit dem Antragsformular auch Unterlagen ein, die belegen, welche Beschwerden und Einschränkungen Sie im Alltag haben (Befunde, Arztbriefe, Gutachten).

Onkologische Rehakliniken finden

Nachdem Ihr Antrag genehmigt wurde, teilt Ihnen der Kostenträger mit, in welcher Klinik Sie Ihre Reha antreten können und wie lange diese dauern wird. Den genauen Termin bekommen Sie von der Klinik. Wenn Sie Ihre Reha in einer bestimmten Einrichtung oder Region machen möchten, können Sie das Ihrem Kostenträger bei der Antragsstellung mitteilen. Ihr Wunsch wird, soweit möglich, berücksichtigt. Das heißt: Wenn das Rehabilitationsziel in der Wunsch-Klinik genauso erreicht werden kann, wie in der Einrichtung, die der Kostenträger vorschlägt, und Ihr Aufenthalt in der gewünschten Klinik nicht teurer ist, steht der Reha dort nichts im Wege.

Sind Sie mit der Klinik, die der Kostenträger für Sie auswählt, nicht einverstanden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Wichtig: Das muss innerhalb eines Monats schriftlich passieren. Am besten begründen Sie Ihren Widerspruch, damit die Antragsstelle bei der Suche nach einer Alternative Ihre Wünsch berücksichtigen kann.

Wenn Sie unsicher sind, welche Reha-Klinik nach einer Krebs-OP oder -behandlung für Sie die richtige ist, können die Empfehlungen für TOP-Rehakliniken von FOCUS-Gesundheit Orientierung geben. Hier haben wir die onkologischen Rehakliniken für Sie recherchiert, die deutschlandweit die meiste Expertise für Ihre Erkrankung haben.

FOCUS-Empfehlungen: Hier finden Sie die von FOCUS-Gesundheit empfohlenen TOP-Rehakliniken.

Werbung

Voraussetzungen für eine onkologische Reha: Wer hat nach einer Krebserkrankung Anspruch auf Rehabilitation?

Um nach einer Krebsbehandlung eine Reha machen zu können, müssen Patientinnen und Patienten einige Voraussetzungen erfüllen. Der Kostenträger bewilligt die Reha nur, wenn:

  • Die Erstbehandlung abgeschlossen ist (Operation, Chemo- oder Strahlentherapie).
  • Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung im beruflichen und sozialen Umfeld weniger belastbar sind.
  • Sie für das Rehabilitationsprogramm körperlich und psychisch ausreichend leistungsfähig und motiviert sind.
  • Die Rehabilitationsprognose positiv ist. Das heißt, es ist zu erwarten, dass die Patienten die angestrebten Reha-Ziele erreichen können.

Onkologische Reha mit Begleitperson oder Hund

Nach Rücksprache mit der Reha-Einrichtung ist es grundsätzlich möglich, dass jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis einen Krebspatienten zur Reha begleitet. Die Begleitperson muss in der Regel allerdings für die Kosten selbst aufkommen. In Ausnahmefällen, etwa wenn eine Begleitung aus medizinischer Sicht notwendig ist, zahlt der Kostenträger den Aufenthalt. Dafür müssen Sie einen Antrag beim jeweiligen Träger stellen. In unseren Reha-Empfehlungslisten finden Sie die Informationen, wer sie mit in die jeweilige Rehaeinrichtung begleiten darf.

Onkologische Reha mit Kind als Begleitperson

Vielen Krebspatienten stellt sich die Frage, wie sie die onkologische Reha mit der Betreuung ihrer Kinder vereinbaren können. Wenn Sie eine stationäre Reha vor sich haben, ist es in vielen Kliniken möglich, Kinder unter zwölf Jahren als Begleitperson bei sich zu haben, vorausgesetzt:

  • Sie sind alleinerziehend und das Kind wäre während Ihrer Reha nicht versorgt.
  • Die Person, mit der Sie sich den Haushalt und die Kinderbetreuung teilen, kann die Betreuung nicht alleine übernehmen.

Bei älteren Kindern gibt es Ausnahmeregelungen: Wenn das Kind, zum Beispiel aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung, auf Sie angewiesen ist, kann es Sie bei der Reha begleiten.

Nicht in jede Reha-Einrichtung kann man sein Kind mitnehmen. Es gibt aber Kliniken, die speziell eine Reha für Eltern mit Kindern als Begleitperson anbieten. Am besten ist es, wenn Sie bei der Antragsstellung schon angeben, dass Ihr Kind Sie bei der Reha begleiten soll. Dann kann der Kostenträger eine geeignete Klinik für Sie und Ihr Kind finden.

Kosten für die Kinderbetreuung während einer Reha

Begleitet Ihr Kind Sie zur onkologischen Reha, kommt für die Kosten für Unterkunft und Betreuung in der Regel die Deutsche Rentenversicherung auf. Die Verpflegung für das Kind müssen Sie allerdings selbst zahlen, da diese Kosten auch zuhause anfallen würden.

Brauchen Sie, um die onkologische Reha antreten zu können, jemanden, der währenddessen zuhause Ihr Kind betreut, können Sie dafür finanzielle Unterstützung beantragen. Das geht allerdings nur, wenn das Kind unter zwölf Jahren ist und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Den Antrag stellen Sie bei der Rentenversicherung.

Onkologische Reha mit Hund

Auch Ihren Hund während des Reha-Aufenthalts bei sich zu haben, ist grundsätzlich möglich. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Rehaklinik, ob Sie Ihren Vierbeiner mitbringen dürfen. Am besten geben Sie gleich bei der Antragsstellung an, dass Sie in eine Einrichtung möchten, wo Hunde erlaubt sind.

Beachten Sie, dass für den Aufenthalt des Hundes zusätzliche Kosten anfallen können, für die Sie selbst aufkommen müssen.

Werbung

Onkologische Reha: Kosten

Wer die Kosten für die Rehabilitationsleistung übernimmt, hängt davon ab, wie der Patient versichert ist. Das heißt, entweder:

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • die gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • die gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Krebserkrankung auf den Beruf zurückzuführen ist, oder
  • Bund und Länder (bei Berufsgruppen, die beihilfeberechtigt sind, z.B. Beamte, Soldaten)

Zuzahlung für die onkologische Reha

Die Versicherung zahlt die An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Bei einer stationären Reha müssen Patientinnen und Patienten allerdings für Übernachtung und Verpflegung etwas zuzahlen: Derzeit sind es zehn Euro pro Tag – für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr; bei einer Anschlussreha sind es längstens 14 Tage, für die man zuzahlen muss.

Bei einer ganztägigen ambulanten Reha müssen Patientinnen und Patienten keine Zuzahlung leisten.

Wer ist von einer Zuzahlung befreit?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist man von einer Zuzahlung für die onkologische Reha ganz oder teilweise befreit. Das ist bei Personen der Fall, die:

  • ein geringes Einkommen habe.
  • Bürgergeld beziehen.

Um von der Zuzahlung befreit zu werden, müssen Betroffene beim jeweiligen Kostenträger einen Antrag stellen. Die Unterlagen dafür bekommen Sie bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger.

Personen unter 18 Jahren sind grundsätzlich von einer Zuzahlung für die onkologische Reha befreit.

Quellen
FOCUS-Gesundheit – Reha & Prävention 2025

© FOCUS-Gesundheit

Reha & Prävention 2025

FOCUS-Gesundheit 01/2025

Langfristig abnehmen – Erfolgsgeschichten, die Mut machen. Wie viel Vitamin D ist genug? Ein Experte klärt auf. Diabetes: Das Risiko für Folgeerkrankungen lässt sich deutlich reduzieren. Und vieles mehr.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

Höchster Qualitätsanspruch: So arbeiten wir.

Fragen? Schreiben Sie uns!

Dr. Andrea Bannert

Redaktionsleitung DIGITAL FOCUS-Gesundheit

Facebook Logo Instagram Logo Email Logo
Fragen Bild
Redaktor Bild

Hinweis der Redaktion

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Artikel verwenden wir kontextbezogen jeweils die männliche oder die weibliche Form. Sprache ist nicht neutral, nicht universal und nicht objektiv. Das ist uns bewusst. Die verkürzte Sprachform hat also ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Jede Person – unabhängig vom Geschlecht – darf und soll sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

Weitere Online-Angebote:

Services der © BurdaVerlag Data Publishing GmbH, Deutsches Institut für Qualität und Finanzen