Um die Augen zu schützen, sind Sonnenbrillen das Mittel Nummern Eins, wenn man sich gerade nicht im Schatten aufhält. Gute Sonnenbrillen erfüllen zwei Funktionen: Einerseits verdunkeln sie, andererseits filtern sie die gefährliche UV-Strahlung. Diese ist für das menschliche Auge nicht sichtbar, da sie sich unterhalb der visuellen Wahrnehmungsschwelle befinden – diese Grenze liegt bei Lichtstrahlen einer Wellenlänge von 380 Nanometern. Sonnenbrillen, die einen UV-Schutz besitzen, tragen deshalb oft die Bezeichnung „UV 400“, informiert der deutsche Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Die Bezeichnung steht meistens auf der Innenseite des Brillenbügels oder in einem beiliegenden Etikett.
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Dunkle Gläser gegen die Blendung
Eine dunkle Tönung der Sonnenbrillengläser sorgt dafür, dass die Augen vom hellen Licht nicht geblendet werden. Es gibt verschiedene Tönungsstufen. Die gängigste ist eine der Kategorie 2, bei der noch 18 bis 43 Prozent des Lichtes durchgelassen werden. Für den deutschen Sommer ist dies ausreichend. Weiter im Süden, am Strand oder auch auf der Skipiste empfiehlt der ZVA Brillen der Kategorie 3 mit einer Lichtdurchlässigkeit von nur acht bis 18 Prozent. Wären die Gläser noch dunkler, dürfte man nicht mehr Autofahren, wenn man die Brille trägt. Dabei spielt auch die Farbgebung der Gläser eine Rolle: Signalfarben z.B. einer Ampel müssen unverfälscht erkannt werden können. Am besten eignen sich dafür braun oder grau getönte Brillen.
Vorsicht vor Billig-Brillen
Wer auf Schnäppchenjagd ist und im Urlaub bei einem Straßenhändler oder anderswo günstig eine Sonnenbrille erwirbt, sollte vorsichtig sein. Billige Brillen mit dunklen Gläsern schützen das Auge nur vermeintlich – ohne UV-Schutz schaden sie sogar. Wird es düster um das Auge, erweitern sich die Pupillen, um mehr Licht hinein zulassen. Abends oder in der Dämmerung ist das sinnvoll, aber nicht in der prallen Mittagssonne, die den höchsten UV-Index besitzt, also die größte Strahlungsintensität. Filtert das Brillenglas die UV-Strahlen nicht, können diese durch die vergrößerte Pupille ungehindert und zahlreich ins Auge eindringen.
Neben dem „UV 400“ gibt es die CE-Kennzeichnung für Sonnenbrillen. Seit dem 1. Juli 1995 dürfen in der Europäischen Union tatsächlich nur noch Sonnenbrillen vertrieben werden, die gewisse Richtlinien erfüllen und so ein CE-Zeichen erhalten. Allerdings gibt es dafür keine Prüfstelle; Hersteller und Importeure bringen das Siegel selber an.