- Verhaltenstherapie
- verschiedene psychoanalytische Therapieformen
- Cound Komplementärtherapien
- Therapie mit Medikamenten.
Tabletten sind dabei oft eine Ergänzung. Welche Therapie bei welchem seelischen Problem am besten zum Einsatz kommt, entscheidet in der Regel der behandelnde Arzt. Sich selbst einen Überblick über die Möglichkeiten zu verschaffen und sich zu informieren kann aber hilfreich sein.
Verhaltenstherapie
Eine Verhaltenstherapie kommt bei Angst- oder Panikstörungen, Zwängen, Depression, schizoiden Psychosen, Sucht oder Persönlichkeitsstörungen in Frage. Ausgehend von der Annahme, dass die seelische Situation teilweise eingefahrenen Annahmen und Verhaltensmustern geschuldet ist, sollen diese in der Therapie gezielt verändert werden. Dadurch kann der Patient Ängste – zum Beispiel Höhenangst, Flugangst, Angst vor Menschenmengen, engen Räumen oder sozialen Kontakten – überwinden. Auch sein Selbstbewusstsein wird durch die Verhaltenstherapie gestärkt.Der Patient wird vom Therapeuten zunächst ermutigt, genau zu beobachten, wie sich sein aktuelles Denken und Handeln auf sein Befinden auswirken. Auf dieser Basis probiert der Betroffene dann unter Anleitung neue Verhaltensweisen aus, je nach psychischer Störung auch außerhalb der psychotherapeutischen Praxis. Üblich sind 25 bis 45 wöchentliche Sitzungen, bei Bedarf kann die Therapie auf 80 Sitzungen verlängert werden. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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Systemische Therapie
Depressiven, Essgestörten, Suchtkranken, Schizophrenen oder traumatisierten Menschen kann mit der systemischen Therapie geholfen werden. Im Vordergrund steht das soziale Umfeld des Patienten. Daher werden Lebenspartner, Eltern oder andere Bezugspersonen einbezogen. Eine klassische Methode ist die sogenannte Familienskulptur, die negative Bindungen und Konflikte aufdeckt. Meist reichen 25 Sitzungen, die anfangs alle ein bis zwei Wochen stattfinden. Im Verlauf der Therapie verlängert sich der Abstand zwischen den Terminen auf sechs bis acht Wochen. Die Kosten werden von vielen privaten Krankenkassen, nicht aber von den gesetzlichen übernommen (Ausnahme: stationäre Behandlung).
Psychoanalytische Verfahren
Bei der klassischen Psychoanalyse werden dem Patienten Konflikte bewusst gemacht, die lange zurückliegen, verdrängt wurden oder unbewältigt sind. Er lernt dann, die Zusammenhänge mit seiner aktuellen Situation zu verstehen, und kann auf dieser Basis Lösungen entwickeln. Damit der Patient frei beschreiben kann, was er denkt und dabei fühlt, hat er keinen Blickkontakt zum Therapeuten, sondern liegt auf einer Couch. Im Gespräch erschließt sich, wie der Patient mit sich und anderen umgeht – und ob daran etwas geändert werden sollte. Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Veranschlagt werden 160 Sitzungen, üblich sind zwei bis drei Termine pro Woche. Auf bis zu 300 Sitzungen kann die Therapie verlängert werden.
Wer stellt die Diagnose?
Der Arzt (Hausarzt, Neurologe, Psychiater), der dann an einen Psychotherapeuten überweist. Dieser kann auch direkt konsultiert werden. Kompetente Beratung bieten psychiatrische Ambulanzen und Kliniken oder Krisendienste von Caritas, Diakonie o. Ä. sowie Sozialpsychiatrische Dienste.Was zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für 25 bis 300 Therapiestunden. Voraussetzung ist, dass eine psychische Störung „mit Krankheitswert“ diagnostiziert ist (Ehe- oder Familienberatung gehören nicht dazu) und die Therapie bei einem Ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung erfolgt. Den Antrag bei der Krankenkasse stellt der Therapeut. Privatpatienten sollten im Vorfeld genau klären, welche Therapieformen von ihrer Versicherung akzeptiert werden und welche Kriterien der Therapeut erfüllen muss.
Wie lange dauert die Therapie?
Die Dauer – mehrere Monate oder Jahre – richtet sich nach der Schwere der psychischen Störung und der Wahl der Therapie. Welche zum Einsatz kommt, kann der Patient mitentscheiden: Nach den Probeterminen fragt der Therapeut ausdrücklich, ob er mit der vorgeschlagenen und erklärten Behandlung einverstanden ist. Die genauen Inhalte der Sitzungen hängen dann von der Therapieform ab. Zu Beginn geht es meist darum, die Erkrankung besser zu verstehen.
Dann setzen sich Therapeut und Patient gemeinsam mit konkreten Problemen und Lösungen auseinander. Zum Ende der Therapie sollte der Therapeut seinen Schützling auf die Zeit „danach“ vorbereiten. Ist eine Psychotherapie beendet, wird eine weitere nur bei entsprechender Indikation durch den Therapeuten von der Krankenkasse bewilligt. Grundsätzlich sollte die Behandlung nicht als permanente Lebenshilfe gesehen werden, sondern als Maßnahme in einer bestimmten Lebenssituation.
Was erfährt der Arbeitgeber?
Ein Psychotherapeut unterliegt der Schweigepflicht. Niemand darf also durch ihn von der Behandlung erfahren, auch nicht der Arbeitgeber. Verletzt der Therapeut seine Schweigepflicht, macht er sich strafbar.
Dies ist eine gekürzte Fassung. Den vollständigen Artikel und weitere Informationen zur Gesundheit der Psyche finden Sie in FOCUS-GESUNDHEIT Nr. 29 "Wege zum Glück" – als Print-Heft oder Digital-Ausgabe.