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Gefährlicher Trend: Lachgas verursacht Nervenschäden

Lachgas wird als Partydroge zunehmend beliebter. Aber die Folgen für die Gesundheit sind schwerwiegend. Laut einer Studie steigt die Zahl von Lachgas-Konsumenten, die Nervenerkrankungen erleiden, rasant an. Veganer sind besonders betroffen.

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Zwei Luftballons und zwei Kartuschen auf hellem Hintergrund

© Nicholas Murrall / iStock

Ob in Clubs, auf Partys oder in der Clique – Lachgas wird vor allem bei jungen Menschen immer beliebter. Viele Jugendliche posten in sozialen Medien Fotos, wie sie beim Feiern an Luftballons oder Kartuschen mit Lachgas saugen. Das Rauschmittel ist relativ billig, leicht zu beschaffen und hat noch immer den Ruf eine sichere Droge zu sein. Doch der Freizeitkonsum von Lachgas ist alles andere als harmlos. Er kann schwere Nervenschäden verursachen, wie eine aktuelle Studie aus Frankreich zeigt.

Nervenschäden und Lähmungen

Die Forschenden analysierten Daten von 181 erwachsenen Patienten, die zwischen 2018 bis 2021 im Großraum Paris schwere neurologische Störungen durch den Freizeitkonsum von Lachgas erlitten hatten: Bei rund einem Viertel der Konsumenten wurde eine Schädigung des Rückenmarks diagnostiziert – Ärzte sprechen dann von einer Myelopathie.  Bei 37 Prozent machte sich der Lachgas-Konsum durch Nervenstörungen wie Taubheitsgefühlen an Armen und Beinen bemerkbar. Und ganze 38 Prozent hatten eine Kombination von beidem. Das Gros der Konsumenten, 60 Prozent, war zwischen 20 und 25 Jahre alt.

Vor allem die häufige Nutzung von Lachgas und die Tendenz, höhere und damit schädlichere Dosen zu verwenden, erhöht das Risiko für Nervenschäden sehr, mahnt auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN). Die Verwendung des Rauschmittels könne „Gangstörungen und bleibende Lähmungen hervorrufen“. In manchen Fällen entstehen die neurologischen Folgen bereits nach vier inhalierten Luftballons.

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Vegetarier und Veganer besonders gefährdet

Lachgas (chemisch Distickstoffmonoxid) ist eine Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff. Es ist farblos, riecht leicht süßlich, hat eine betäubende Wirkung und wird in geringer Dosis etwa bei Zahnarztbehandlungen eingesetzt. Da Lachgas zudem einen kurzen Zustand der Euphorie auslöst und ein Gefühl zu schweben, ist es auch als Partydroge beliebt.

Wenn jedoch Laien das Gas konsumieren und es mehrfach und in hoher Dosierung verwenden, kann es den Stoffwechsel von Vitamin B12 stören – einem Vitamin, das für die Funktion von Myelinscheiden (Hülle von Nervenzellen) notwendig ist. „Besonders gefährdet sind Menschen, deren Vitamin B12-Versorgung aus anderen Gründen schon nicht optimal ist, zum Beispiel bei veganer oder vegetarischer Ernährung, bei Einnahme bestimmter Medikamente (wie Magensäureblockern), chronischen Magen-Darm-Entzündungen oder regelmäßigem Alkoholkonsum“, mahnt die DGN in einer Stellungnahme zur Studie. Durch die Beeinträchtigung können gravierende Schäden des Nervensystems, der Blutbildung, der Lunge und des Herzens entstehen.

Lachgas ist im schlimmsten Fall tödlich

„So steigt mit jedem Atemzug am Lachgas-Ballon das Risiko für neurologische Folgekomplikationen“, betont DGN-Pressesprecher Prof. Dr. Peter Berlit. „Aber nicht nur die chronischen Folgen sind ein Problem“, erklärt Berlit weiter. „Sorge macht auch eine nicht zu vernachlässigende akute Gefahr – vor allem, wenn im Einzelfall zu viel Lachgas inhaliert wird“. Dazu zählen laut DGN neben Übelkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörungen auch epileptische Anfälle, Schlaganfälle und hypoxische Hirnschäden bis zum Tod durch Ersticken in Folge des Konsums. Die Fachgesellschaft appelliert daher zu starken Kaufeinschränkungen der Droge.

 

Quellen
  • Dawudi Y et al.: Marked increase in severe neurological disorders after nitrous oxide abuse: a retrospective study in the Greater Paris area; Journal of Neurology; 2024; DOI: 0.1007/s00415-024-12264-w
  • Pressemeldung Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.: DGN plant Erhebung zu neurologischen Schäden nach hohem Lachgas-Konsum; 3.07.2024
  • Online-Informationen The European Union Drugs Agency (EUDA): www.euda.europa.eu; Abruf: 17.07.2024
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