Top-Ärzte für Zweitmeinung Sehnenscheidenentzündung
Dabei entfernt der Operateur entzündlich verändertes Gewebe. Sollten nicht die Streck-, sondern die Beugesehnen betroffenen sein, kann der Arzt zusätzlich das sogenannte Ringband spalten. Durch das Ringband verlaufen die Beugesehnen.
Falls Sie sich nicht ausreichend beraten fühlen oder sich unsicher sind, ob bei Ihnen eine solche OP wirklich nötig ist, sollten Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
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Welcher Arzt eignet sich für eine Zweitmeinung?
Grundsätzlich kann jeder Mediziner einen zweiten ärztlichen Rat erteilen. Bestehen beim Patienten bereits Zweifel, eignet sich ein Arzt mit hoher fachlicher Qualifikation, sehr viel Erfahrung und tadellosem Ruf.
Wir haben diese Experten für Sie recherchiert. Die FOCUS-Arztempfehlungen basieren auf einer Erhebung des unabhängigen Recherche-Instituts Munich Inquire Media (MINQ). Die Redakteure greifen auf verschiedene Methoden zurück, um in einem umfangreichen Prozess die FOCUS-Top-Ärzte zusammenzustellen. Jede recherchierte Information über das Können und den Ruf eines Arztes, muss sich in mehreren Quellen, unabhängig voneinander, bestätigen.
Wichtiger Bestandteil der Recherchen sind Telefoninterviews mit ausgewiesenen Experten eines Fachbereichs. Die wechselseitige Beurteilung unter Kollegen gilt in der Wissenschaft als sehr zuverlässiges und gängiges Kriterium.
Weitere wichtige Quellen sind Befragungen von Patientenverbänden, ausführliche Selbstauskünfte der Ärzte, Zertifikate von Fachgesellschaften, Qualitätsberichte von Kliniken oder Datenbanken mit wissenschaftlichen Publikationen.
Daraus ergibt sich ein Gesamtbild, das den Redakteuren ermöglicht, herausragende medizinische Vertreter eines Fachgebietes zu identifizieren. So funktioniert die Arztrecherche im Detail: Methodik der FOCUS-Arztempfehlungen
Wer darf eine Zweitmeinung einholen?
Jeder, der Zweifel an der empfohlenen Therapie oder Diagnose seines Arztes hegt, ist berechtigt, einen zweiten medizinischen Rat einholen – das beinhaltet das Recht auf freie Arztwahl.
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Sollten Sie dem Erstbehandler Bescheid geben?
„Ja", rät Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Informieren Sie den ersten Arzt über Ihr Vorhaben.“ Eine Zweitmeinung sei nicht per se eine Misstrauensbekundung, sondern gerade bei schweren Erkrankungen nachvollziehbar.
Fragen Sie den erstbehandelnden Arzt nach Befunden und Röntgenbildern, um sie zum zweiten Experten mitzunehmen. Er muss Ihnen diese aushändigen und darf maximal die Kosten für Kopien verlangen.
Für welche Meinung sollen Sie sich entscheiden?
Bei abweichenden Therapieempfehlungen der Mediziner, stehen Sie vor einer wichtigen und gleichzeitig schwierigen Entscheidung. Dieser Fall ist keine Seltenheit.
Das hat unter anderem das Projekt „Zweitmeinung Hodentumor“ gezeigt. Im Rahmen der Initiative konnten Urologen Patientenunterlagen und ihre Therapieempfehlung an eines von 30 spezialisierten Zentren senden. Mehr als 6.500 Ärzte haben das Angebot inzwischen genutzt. Die Meinungen der Ärzte gingen in 40 Prozent der Fälle auseinander.
Es kann hilfreich sein, die unterschiedlichen Empfehlungen bei dem Arzt, dem Sie mehr vertrauen, offen anzusprechen. Bleiben Zweifel, lohnt sich sogar eine dritte Meinung. Vor Arzt-Hopping warnt KBV-Vorstand Andreas Gassen allerdings: „Das Suchen nach einer alternativen Meinung sollte nicht dem Willen entspringen, so lange den Arzt zu wechseln, bis man das hört, was man sich wünscht.“
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