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Elektronische Patientenakte - die wichtigsten Fragen

Ob Bank oder Strom - die meisten Daten lassen sich online abrufen. Nur das Gesundheitssystem hinkt bislang hinterher. Mit der elektronischen Patientenakte soll sich das ändern. Die wichtigsten Fragen.

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Inhaltsverzeichnis
Ein Mann tippt mit der rechten Hand auf das Smartphone in seiner linken.

© imago images

Impfpass, Röntgenbilder, Behandlungspläne – bisher befinden sich solche Daten entweder in der heimischen Schublade oder bei den zuständigen Ärzten. Tatsächlich hat jeder vierte Deutsche bereits Mehrfachuntersuchungen erlebt, weil Behandlungsergebnisse aus anderen Praxen und Kliniken nicht vorlagen. Im besten Fall ist das nur zeitraubend. Mehrmals wegen derselben Sache geröntgt zu werden, belastet den Körper aber auch unnötigerweise mit Röntgenstrahlung. Eine elektronische Patientenakte, in der alle medizinischen Daten zentral gespeichert werden, soll solche Fälle in Zukunft verhindern.

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab dem 1. Januar 2021 allen Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen. Das hat der Bundestag 2019 im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) beschlossen.

Folgende Daten können in der ePA gespeichert werden:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • Impfungen

Auch Notfalldaten und Medikationspläne, die derzeit bereits auf der elektronischen Gesundheitskarte vorliegen, können in die ePA eingetragen werden. So entsteht eine zentrale Gesundheitsdatenbank für jeden Patienten. Die Daten sollen schnell zwischen verschiedenen Ärzten und Kliniken ausgetauscht werden können, um einen reibungslosen Behandlungsablauf zu ermöglichen.

Ob man eine ePA anlegt, ist jedem Patienten selbst überlassen: Es handelt sich um eine freiwillige Anwendung.

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Was ist der Unterschied zwischen elektronischer Gesundheits- und Patientenakte?

Oft werden die Begriffe elektronische Patientenakte und elektronische Gesundheitsakte (eGA) synonym verwendet. Dahinter verbergen sich aber zwei völlig unterschiedliche Dinge.

ePA: Bezeichnet die elektronische Patientenakte, die per Gesetz eingeführt werden soll. Sie ist nach einer standardisierten Vorlage aufgebaut, unabhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Die ePA wird von einem Arzt geführt. Geplant ist, dass der Patient nur zusammen mit dem Arzt oder in der Arztpraxis seine Daten einsehen und sich über seine Diagnosen und Therapien informieren kann.

eGA: Bezeichnet eine elektronische Gesundheitsakte, die von den Krankenkassen als Zusatzleistung angeboten wird. Sie fällt nicht unter das TSVG. In der eGA können auch medizinische Daten eingetragen werden – hier ist der Patient alleiniger Eigentümer seiner Daten. Das heißt, er kann entscheiden, welche Informationen aus seiner eGA er bei einem Arztbesuch an den Arzt weitergibt. Im Gegensatz zur ePA gibt es bereits von einigen Krankenkassen eGA-Angebote auf dem Markt. Konkret handelt es sich dabei meist um Apps der Kassen, die auf dem Smartphone installiert werden.

Welche Vorteile bringt die elektronische Patientenakte?

Sind die Patientendaten zentral gespeichert, können Ärzte schneller die für die Behandlung wichtigen Informationen einsehen. Wenn beispielsweise ein Patient wegen Schulterschmerzen zum Orthopäden geht, könnte dieser die Röntgenbilder abrufen, die der Patient vor einigen Jahren nach einem Unfall in der Notfallambulanz bekommen hat. Mehrfachuntersuchungen werden so vermieden. Stattdessen stehen medizinische Daten immer dann zur Verfügung, wenn sie zur Behandlung nötig sind.

Außerdem haben Patienten mehr Einsicht in ihre Gesundheitsdaten. Durch den Blick in ihre vollständige Akte können sie sich über alle Diagnosen und Therapien informieren und dadurch auch besser über weitere Behandlungsschritte entscheiden.

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Wie sicher sind meine Daten?

Gesundheitsdaten sind sehr sensibel. Deshalb spielt die Daten-Sicherheit bei der Entwicklung der ePA eine wichtige Rolle. Verantwortlich ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen (Gematik). Sie setzt die technischen Standards für die digitale Vernetzung im Gesundheitsbereich und hat auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) entwickelt. Das Bundesministerium für Gesundheit verspricht  sowohl bei ePA als auch bei eGK ein „Höchstmaß an Schutz für die personenbezogenen medizinischen Daten“. Es sollen moderne Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz kommen, die einen Zugriff durch Dritte verhindern.

So sollen die Daten nur mit einem „Zwei-Schlüssel-Prinzip“ eingesehen und bearbeitet werden können. Der eine Schlüssel ist die eGK des Patienten, der andere ein sogenannter elektronischer Heilberufsausweis. Ärzte oder Apotheker besitzen solche Ausweise. Ein Zugriff von dem heimischen Laptop soll erst einmal nicht möglich sein. Das dient dem Schutz der Patienten: So könnten sie beispielsweise nicht von ihrem Arbeitgeber gezwungen werden, die eigenen Gesundheitsdaten preiszugeben.

Für die privaten Anbieter von elektronischen Gesundheitsakten gelten die Standards der Gematik nicht. Ein IT-Sicherheitsexperte hat 2018 auf dem Jahreskongress des Chaos Computer Clubs gravierende Sicherheitslücken bei Apps und Webseiten aufgezeigt, die bereits jetzt schon Gesundheitsakten anbieten.

Wer bietet bisher eine elektronische Gesundheitsakte an?

Die elektronische Patientenakte gibt es bisher noch nicht. Manche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern aber bereits als Serviceleistung eine elektronische Gesundheitsakte an. Die Vorreiter sind bisher die Vivy-App und das Programm TK-Safe, das innerhalb der TK-App aktiviert werden kann. Vivy ist eine gemeinsame Entwicklung mehrerer Krankenkassen, zum Beispiel Allianz, Gothaer oder DAK. TK-Safe stammt von der Techniker Krankenkasse.

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