Aufruf-Störer Burda Digital Health

Werbung

COVID-Impfung: Welche Kontraindikationen gibt es?

Kontraindikationen: Ob es tatsächlich Risikofaktoren gibt, die aus medizinischer Sicht gegen eine Coronaimpfung sprechen – dauerhaft oder vorübergehend.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
Spritze wird in Richtung nacktem Oberarm gehalten

© Shutterstock

Obwohl Mediziner schon seit Monaten für die Wirksamkeit und Sicherheit der Coronaimpfung werben, sind die Ängste vieler Bürger groß – vor allem bei Menschen mit Vorerkrankungen. Welche Diagnosen eine COVID-19-Impfung ausschließen.

Laut den Experten des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt es sehr wenige Gründe, die gegen eine Corona-Impfung sprechen. Die einzige große Personengruppe, die sich nicht impfen lassen kann, sind Kinder unter zwölf. Für sie ist der Impfstoff aktuell noch nicht zugelassen. Welche Einschränkungen es dennoch gibt.

Akute Erkrankungen

Wer einen Infekt oder Fieber über 38 Grad hat, sollte die Impfung laut RKI aufschieben. Ist das Fieber abgeklungen, kann der Termin nachgeholt werden. Das gilt übrigens nicht nur für die Covid-Impfung, sondern auch für Immunisierungen gegen andere Erreger.

 

Werbung

Schwangerschaft

Seit September 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Schwangeren eine Corona-Impfung, da es erwiesen ist, dass der Impfstoff für sie sicher und effektiv ist und weil Schwangere gleichzeitig ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Allerdings sollten ungeimpfte werdende Mütter bis zum Beginn des zweiten Trimesters mit der Immunisierung warten. Frauen, die vor der Empfängnis bereits die Erstimpfung erhalten haben, sollten die folgende ebenfalls erst ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft erhalten.

Die Begründung für die Impfempfehlung nach der 13. Schwangerschaftswoche ist allerdings mehr psychologischer als medizinischer Natur: Sie „gilt vor dem Hintergrund, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen spontanen Fehlgeburten fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden könnten“, heißt es auf der Website Frauenärzte im Netz.

Wer sich in den ersten Tagen der noch unbekannten Schwangerschaft impfen ließ, muss sich daher keine Sorgen um die Gesundheit des Babys machen. Denn obwohl Impfungen erst ab dem zweiten Trimester empfohlen werden, bestehe kein Grund eine Schwangerschaft auszuschließen, bevor man sich gegen Covid impfen lasse, informieren die Münchner Kliniken auf ihrer Website.

Bekannte Allergien gegen Bestandteile eines Impfstoffs

Wer bereits weiß, dass er auf Inhaltsstoffe des Vakzins allergisch reagiert oder nach der ersten Dosis unter einer allergischen Reaktion litt, sollte laut den Experten des Paul-Ehrlich-Instituts den entsprechenden Impfstoff nicht verabreicht bekommen beziehungsweise sollte auf die zweite Dosis verzichten. Denn schwere allergische Reaktionen auf Impfstoffe sind zwar sehr selten, können aber lebensbedrohlich sein.

Allerdings gibt es häufig die Möglichkeit, sich trotzdem sicher impfen zu lassen. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vertragen in der Regel Personen, die auf einen Impfstofftyp allergisch reagieren, einen anderen problemlos. Fragen Sie bei Ihrem Allergologen oder Hausarzt nach, er kann Sie über die genauen Bestandteile der Impfstoffe aufklären.

Werbung

Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder Kapillarlecksyndrom

Wer unter einer dieser seltenen Erkrankungen leidet, der darf die Vektorimpfstoffe von Astrazeneca und Johnson & Johnson nicht verabreicht bekommen. Das RKI bestätigt, dass in diesen (Einzel-)Fällen ein m-RNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna eingesetzt werden kann.

Das sogenannte Kapillarlecksyndrom ist eine Erkrankung mit erhöhter Durchlässigkeit der feinsten Blutgefäße.

Beim Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) kommt es im Anschluss an die Impfung zu einem Blutgerinnsel (etwa im Bauchraum oder Gehirn) in Verbindung mit einer Verringerung der Blutplättchenanzahl.

Immungeschwächte

Laut RKI können sich grundsätzlich auch Menschen, die schwere Immunsuppressiva einnehmen (Medikamente, die Funktionen des Immunsystems vermindern), gegen Corona impfen lassen. Das können etwa Organtransplantierte oder Krebskranke, die sich einer Chemotherapie unterziehen, sein. Auch bei Autoimmunkrankheiten wie Multipler Sklerose können Ärzte eine Immunsuppression einsetzen.

Da Immungeschwächte ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben, ist die Immunisierung für sie besonders wichtig. Es kann allerdings vorkommen, dass die Impfung bei ihnen weniger wirksam ist. Wie viele schützende Antikörper sich nachweisen lassen, hängt von der Grunderkrankung, den verabreichten Medikamenten und dem Alter des Patienten ab. Wann der richtige Zeitpunkt für eine Impfung bei Immungeschwächten ist, besprechen diese am besten mit ihrem behandelnden Arzt.

Diese Erkrankungen stellen laut RKI keine Kontraindikation da. In der Vergangenheit wurden einige fälschlicher Weise als solche genannt. Betroffene können sich aber impfen lassen, wenn:

  • Sie unter Rheuma leiden. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie empfiehlt die COVID-Impfung sogar.
  • Sie allergisch gegen Dinge sind, die nicht als Inhaltsstoffe in den Vakzinen enthalten sind, etwa gegen Pollen oder Hausstaub.
  • Wenn Sie von neurologischen Erkrankungen betroffen sind, etwa von Multipler Sklerose (MS).
  • Sie gerinnungshemmende Medikamente einnehmen oder eine Blutungsneigung haben. Hier reicht es aus, eine besonders feine Nadel zu verwenden und die Einstichstelle anschließend zu komprimieren. 
  • Sie Antibiotika einnehmen.

Werbung

Was bedeutet das konkret?

Erkrankungen, die eine COVID-Impfung dauerhaft verhindern, gibt es aus ärztlicher Sicht nicht. Meist muss nur abgewartet werden (zum Beispiel bei grippalem Infekt mit Fieber sowie in den ersten Wochen einer Schwangerschaft) oder ein anderer Impfstofftyp findet Verwendung (etwa bei Allergien gegen Bestandteile des Vakzins). Sollten Sie sich in Ihrem konkreten Fall dennoch unsicher fühlen: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Er kennt Sie und kann Sie bestmöglich beraten.

Quellen
  • Online Informationen Robert Koch-Institut (RKI): www.rki.de; Abruf: 12.11.2021
  • Online Informationen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wirksamkeit und Sicherheit: www.infektionsschutz.de; Abruf: 12.11.2021
  • Online Informationen München Klinik gGmbH: www.muenchen-klinik.de; zuletzt geöffnet am:  12. November 2021.
  • Online Informationen Paul-Ehrlich-Institut. Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Co­ro­naimp­fung bei All­er­gi­ke­rin­nen und All­er­gi­kern: www.pei.de; Abruf: 12.11.2021
  • Aufklärungsmerkblatt Paul-Ehrlich-Institut. Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Zur Schutzimpfung gegen
  • COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit Vektor-Impfstoffen –; Stand: 19.10.2021
  • Pressemeldung Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V.: DGRh warnt vor Fehlinformation über „Corona-Impfung“ bei Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungeng; Januar 2021
  • Online Informationen Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF): www.frauenaerzte-im-netz.de; Abruf: 17.11.2021
FOCUS-Gesundheit – Klinikliste 2025

© FOCUS-Gesundheit

Klinikliste 2025

FOCUS-Gesundheit 04/2024
Was die Computertomographie als neue Methode bei der Diagnose von Erkrankungen der Herzgefäße leistet. Wird bei Rückenschmerzen zu schnell operiert? So treffen Sie für sich die richtige Entscheidung. U.v.m. Plus: Deutschlands Top-Fachkliniken für 60 Krankheitsbereiche.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

Höchster Qualitätsanspruch: So arbeiten wir.

Fragen? Schreiben Sie uns!

Dr. Andrea Bannert

Redaktionsleitung DIGITAL FOCUS-Gesundheit

Facebook Logo Instagram Logo Email Logo
Fragen Bild
Redaktor Bild

Hinweis der Redaktion

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Artikel verwenden wir kontextbezogen jeweils die männliche oder die weibliche Form. Sprache ist nicht neutral, nicht universal und nicht objektiv. Das ist uns bewusst. Die verkürzte Sprachform hat also ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Jede Person – unabhängig vom Geschlecht – darf und soll sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

Weitere Online-Angebote:

Services der © BurdaVerlag Data Publishing GmbH, Deutsches Institut für Qualität und Finanzen