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Bauchspeicheldrüsenkrebs: Ist mein Behandlungsweg wirklich optimal?

Gerade bei einer Krebsdiagnose wünschen sich Patienten die bestmögliche Therapie. Eine ärztliche Zweitmeinung kann dabei helfen, herauszufinden, ob Sie die ideale Behandlung für sich gefunden haben.

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Arzt-Patienten-Gespräch

© Mauritius Images

Top-Ärzte für Zweitmeinung Bauchspeicheldrüsenkrebs

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Nach dem ersten Schock stellen sich viele Patienten die Frage, wie es weitergehen soll. Schließlich gibt es bei Bauchspeicheldrüsenkrebs verschiedene Behandlungsoptionen (etwa eine Operation oder Chemotherapie), die alle unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich bringen. Eine informierte Entscheidung zu treffen, fällt hier besonders schwer.

Falls Sie nach Ihrem Arztgespräch das Gefühl haben, eine zweite ärztliche Meinung zu benötigen, sollten Sie diese einholen. Drei von vier Befragten änderten ihre ursprüngliche Entscheidung, nachdem sie einen weiteren Arzt konsultiert hatten. Das geht aus einer repräsentativen Patienten-Umfrage hervor, die die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit der Barmer GEK durchgeführt hat.

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Welcher Arzt eignet sich für eine Zweitmeinung?

Grundsätzlich kann jeder Mediziner einen zweiten ärztlichen Rat erteilen. Bestehen beim Patienten bereits Zweifel, eignet sich ein Arzt mit hoher fachlicher Qualifikation, sehr viel Erfahrung und tadellosem Ruf.

Wir haben diese Experten für Sie recherchiert. Die FOCUS-Arztempfehlungen basieren auf einer Erhebung des unabhängigen Recherche-Instituts Munich Inquire Media (MINQ). Die Redakteure greifen auf verschiedene Methoden zurück, um in einem umfangreichen Prozess die FOCUS-Top-Ärzte zusammenzustellen. Jede recherchierte Information über das Können und den Ruf eines Arztes, muss sich in mehreren Quellen, unabhängig voneinander, bestätigen.

Wichtiger Bestandteil der Recherchen sind Telefoninterviews mit ausgewiesenen Experten eines Fachbereichs. Die wechselseitige Beurteilung unter Kollegen gilt in der Wissenschaft als sehr zuverlässiges und gängiges Kriterium.

Weitere wichtige Quellen sind Befragungen von Patientenverbänden, ausführliche Selbstauskünfte der Ärzte, Zertifikate von Fachgesellschaften, Qualitätsberichte von Kliniken oder Datenbanken mit wissenschaftlichen Publikationen.

Daraus ergibt sich ein Gesamtbild, das den Redakteuren ermöglicht, herausragende medizinische Vertreter eines Fachgebietes zu identifizieren. So funktioniert die Arztrecherche im Detail: Methodik der FOCUS-Arztempfehlungen

Wer darf eine Zweitmeinung einholen?

Jeder, der Zweifel an der empfohlenen Therapie oder Diagnose seines Arztes hegt, ist berechtigt, einen zweiten medizinischen Rat einholen – das beinhaltet das Recht auf freie Arztwahl.

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Sollten Sie dem Erstbehandler Bescheid geben?

„Ja", rät Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Informieren Sie den ersten Arzt über Ihr Vorhaben.“ Eine Zweitmeinung sei nicht per se eine Misstrauensbekundung, sondern gerade bei schweren Erkrankungen nachvollziehbar.

Fragen Sie den erstbehandelnden Arzt nach Befunden und Röntgenbildern, um sie zum zweiten Experten mitzunehmen. Er muss Ihnen diese aushändigen und darf maximal die Kosten für Kopien verlangen.

Für welche Meinung sollen Sie sich entscheiden?

Bei abweichenden Therapieempfehlungen der Mediziner, stehen Sie vor einer wichtigen und gleichzeitig schwierigen Entscheidung. Dieser Fall ist keine Seltenheit.

Das hat unter anderem das Projekt „Zweitmeinung Hodentumor“ gezeigt. Im Rahmen der Initiative konnten Urologen Patientenunterlagen und ihre Therapieempfehlung an eines von 30 spezialisierten Zentren senden. Mehr als 6.500 Ärzte haben das Angebot inzwischen genutzt. Die Meinungen der Ärzte gingen in 40 Prozent der Fälle auseinander.

Es kann hilfreich sein, die unterschiedlichen Empfehlungen bei dem Arzt, dem Sie mehr vertrauen, offen anzusprechen. Bleiben Zweifel, lohnt sich sogar eine dritte Meinung. Vor Arzt-Hopping warnt KBV-Vorstand Andreas Gassen allerdings: „Das Suchen nach einer alternativen Meinung sollte nicht dem Willen entspringen, so lange den Arzt zu wechseln, bis man das hört, was man sich wünscht.“

 

Quellen
  • Online-Informationen Barmer - Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung: www.barmer.de; Abruf: 22.04.2021

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

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Dr. Andrea Bannert

Redaktionsleitung DIGITAL FOCUS-Gesundheit

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Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Artikel verwenden wir kontextbezogen jeweils die männliche oder die weibliche Form. Sprache ist nicht neutral, nicht universal und nicht objektiv. Das ist uns bewusst. Die verkürzte Sprachform hat also ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Jede Person – unabhängig vom Geschlecht – darf und soll sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

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