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Erklärungen Praxismerkmale

Hier finden Sie Erklärungen zu den Praxismerkmalen der Arztprofile.

Veröffentlicht: 2024-08-08T10:10:19+02:00

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Inhaltsverzeichnis

Patientenservices

Belegarzt/Belegärztin: Belegärzte sind niedergelassene Mediziner, die in einem Krankenhaus über bestimmte Betten (sogenannte Belegbetten) verfügen, um ihre Patienten stationär behandeln zu können.

Durchgangsarzt (D-Arzt): Durchgangsärzte sind meist Unfallchirurgen, die von Berufsgenossenschaften speziell für die Erstbehandlung von Arbeits- und Wegeunfällen autorisiert sind. Sie dienen als erste Anlaufstelle für Betroffene solcher Unfälle und legen nach der Erstdiagnose den weiteren Behandlungsverlauf fest.

Erinnerung an Vorsorge: Die Praxis sendet Erinnerungen an bevorstehende Vorsorgeuntersuchungen per Post oder E-Mail.

Hausarzt: Hausärzte stellen die primäre medizinische Versorgung sicher und sind oft die erste Kontaktstelle bei gesundheitlichen Problemen. Sie arbeiten entweder selbstständig oder sind in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig.

Hausbesuche: Hausbesuche sind nach Bedarf möglich.

Mit Bus und Bahn erreichbar: Die Praxis ist leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zugänglich.

Parkplätze nahe der  Praxis: In der Nähe der Praxis befinden sich eigene oder öffentliche Parkmöglichkeiten.

Services im Wartezimmer: Im Wartezimmer der Praxis stehen verschiedene Annehmlichkeiten wie ein Fernseher und Getränke zur Verfügung.

Sprechzeiten für Berufstätige: Für Berufstätige sind Sprechzeiten nach 18:00 Uhr verfügbar.

Termine nur nach Vereinbarung: Die Praxis nimmt Patienten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung an.

weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung: Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten können nach Vereinbarung arrangiert werden.

WLAN im Wartezimmer: Im Wartezimmer steht den Patienten WLAN zur Verfügung, um sich mit mobilen Endgeräten wie Smartphones zu verbinden.

Wochenendsprechstunden: Die Praxis bietet auch Sprechstunden am Wochenende an, eventuell nur nach vorheriger Vereinbarung.

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Barrierefreiheit

Aufzug ist barrierefrei: Zusätzlich zu den rollstuhlgerechten Merkmalen ist der Aufzug barrierefrei, mit erhabener, kontrastreicher und blendfreier Beschriftung sowie akustischen und taktilen Hinweisen.

Aufzug ist rollstuhlgerecht: Die Praxis ist über einen rollstuhlgerechten Aufzug zugänglich. Ein Aufzug gilt als rollstuhlgerecht, wenn die Bewegungsfläche vor den Aufzugstüren mindestens 150 cm breit und tief ist und diese Fläche nicht von anderen Verkehrswegen überlagert wird. Die lichte Breite der Aufzugstüren muss mindestens 90 cm betragen, und die Türen dürfen nicht direkt gegenüber von abwärts führenden Treppen oder Rampen liegen. Das Bedienfeld und die Haltestangen im Aufzug sind so angeordnet, dass sie vom Rollstuhl aus leicht erreichbar sind.

Behindertenparkplätze: Die Praxis stellt mindestens einen Parkplatz zur Verfügung, der den Anforderungen für Behindertenparkplätze entspricht. Dies umfasst eine vollständige Absenkung der Bordsteine auf eine Höhe von 3 cm, die sowohl taktil als auch optisch gut wahrnehmbar sein muss. Bei Parkplätzen, die quer zur Fahrtrichtung liegen, muss ein Doppelstellplatz mindestens sechs Meter breit und fünf Meter lang sein. Ein einfacher Stellplatz muss eine Breite von mindestens 3,50 Metern haben. Bei Längsparkplätzen sind eine Mindestbreite von 2,50 Metern und eine Mindestlänge von 7,50 Metern erforderlich, zudem muss neben dem Fahrzeug eine Bewegungsfläche von 1,50 Metern vorhanden sein.

ebenerdig oder Aufzug: Die Praxis ist barrierefrei zugänglich, wobei eventuell einzelne Stufen vorhanden sein können. Falls sich die Praxis nicht im Erdgeschoss befindet, ist ein Aufzug verfügbar.

Gebärdensprache: Einige Mitarbeiter der Praxis beherrschen die Gebärdensprache, um die Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Patienten zu erleichtern.

induktive Höranlagen: In der Praxis sind induktive Höranlagen installiert, die es Menschen mit Hörgeräten ermöglichen, Musik und gesprochene Beiträge ohne Störungen direkt über ihr Hörgerät zu empfangen.

Informationsmaterial in leichter Sprache: Leichte Sprache ist besonders hilfreich für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder geistiger Behinderung. Auch Personen, die nicht gut Deutsch sprechen, und blinde Menschen, die Screenreader nutzen, profitieren davon. Für ein besseres Verständnis sollten Sie eine gut lesbare Schriftart wie Arial in der Größe 14 pt verwenden. Vermeiden Sie Unterstreichungen oder kursiven Text und beginnen Sie jeden neuen Satz in einem neuen Absatz. Lange Wörter lassen sich leichter lesen, wenn sie mit einem Bindestrich getrennt werden, wie zum Beispiel „Barriere-Freiheit“. Verzichten Sie auf Metaphern und komplizierte Zahlenangaben; einfache Ausdrücke wie „viele“ sind besser verständlich. Halten Sie die Sätze kurz und verwenden Sie wenige Kommas. Erklären Sie schwierige Wörter direkt im Text und verwenden Sie keine verschiedenen Wörter für denselben Begriff. Bilder helfen, Inhalte zu veranschaulichen.

Orientierungshilfen für Sehbehinderte: Die Praxis ist mit speziellen Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgestattet, darunter taktile Bodenelemente und kontrastreiche Markierungen.

Praxis ist rollstuhlgerecht: Die Praxis ist rollstuhlgerecht ausgestattet, was bedeutet, dass die Tür mindestens 90 cm breit ist, der Zugang stufenlos oder über eine Rampe mit bis zu 6% Steigung möglich ist, die Gänge mindestens 120 cm breit sind, das Mobiliar rollstuhlgängig angeordnet ist und alle Räume stufenlos oder per rollstuhlgerechtem Aufzug erreichbar sind. Das Patienten-WC ist zumindest bedingt barrierefrei.

stufenfreier Zugang: Die Praxis ist stufenlos zugänglich, entweder über den Haupteingang oder einen Nebeneingang mit einer anlegbaren Rampe oder einem Treppenlift.

Stühle/Liegen verstellbar: Die Praxis verfügt über verstellbare Untersuchungsliegen und Stühle, die die Behandlung von Menschen mit verschiedenen Einschränkungen ermöglichen.

WC ist vollständig barrierefrei: Die Praxis bietet ein komplett barrierefreies WC an, das alle notwendigen Kriterien erfüllt. Die Türen sind mindestens 90 cm breit und der Zugang ist entweder stufenlos oder über eine Rampe mit einer Steigung von maximal 6 % möglich. Die Türen können als Schiebetüren ausgeführt sein oder sich nach außen öffnen. Neben dem Toilettenbecken ist auf beiden Seiten eine Bewegungsfläche von mindestens 95 cm Breite und 70 cm Tiefe vorhanden. Vor dem Waschbecken und der Toilette beträgt die Bewegungsfläche jeweils mindestens 1,50 Meter in Breite und Länge. Die Sitzhöhe des WCs liegt zwischen 46 und 48 cm, und es sind beidseitig Haltegriffe angebracht. Die Spülung ist im Sitzen leicht mit den Armen oder Händen zu bedienen, und der Toilettenpapierhalter ist an den Haltegriffen befestigt. Der Waschtisch ist bedingt unterfahrbar mit einer Kniefreiheit von etwa 67 cm. Armaturen, Seifenspender und Trocknungseinrichtungen sind leicht erreichbar und einhändig zu bedienen. Toilette, Waschbecken, Schalter und Haltegriffe sind kontrastreich gestaltet, um die Nutzung zu erleichtern.

WC ist rollstuhlgerecht: Die Praxis verfügt über eine Toilette, die barrierefrei gestaltet ist. Dies bedeutet, dass die Tür mindestens 90 cm breit ist und der Zugang entweder stufenlos oder über eine Rampe mit maximal 6 % Steigung möglich ist. Die Türen sind als Schiebetüren ausgeführt oder lassen sich nach außen öffnen. Die Toilette ist so eingerichtet, dass die Spülung im Sitzen mit Armen oder Händen erreichbar ist. Auch Armaturen, Seifenspender und Handtrockner sind leicht erreichbar und mit einer Hand bedienbar.

Website in leichter Sprache: Für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lernen haben, kognitive Einschränkungen oder eine geistige Behinderung besitzen, sowie für diejenigen, die nicht gut Deutsch verstehen, kann das Lesen komplizierter Texte herausfordernd sein. Dies gilt auch für blinde Nutzer, die Screenreader verwenden. Um das Lesen auf Websites zu erleichtern, sollten Sie eine klare Schriftart wie Arial in der Größe 14 pt verwenden. Unterstreichungen oder kursiver Text sollten vermieden werden, und jeder neue Satz sollte in einem neuen Absatz beginnen. Lange Wörter sollten mit einem Bindestrich getrennt werden, wie „Barriere-Freiheit“. Metaphern und komplizierte Zahlen sollten vermieden werden; stattdessen sind einfache Begriffe wie „viele“ vorzuziehen. Schreiben Sie kurze Sätze und begrenzen Sie die Verwendung von Kommas. Schwierige Begriffe sollten direkt im Text erklärt werden, und es sollten keine verschiedenen Wörter für denselben Begriff verwendet werden. Bilder können ebenfalls helfen, Informationen besser zu vermitteln.

Abrechnungsart

ermächtigt: Kasse, nur für bestimmte TherapienErmächtigte Ärzte, meist aus Kliniken, haben die Genehmigung des Zulassungsausschusses erhalten, um in begrenztem Umfang (z.B. für spezielle Behandlungen) an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Kasse (sowie Privat und Selbstzahler): Ärztinnen und Ärzte bieten medizinische Leistungen für Patientinnen und Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung an. Im ambulanten Bereich arbeiten diese Ärztinnen und Ärzte in Praxen als Vertragsärztinnen und -ärzte (auch Kassenärztinnen und -ärzte genannt), die speziell dafür zugelassen sind. Sie rechnen ihre Leistungen nach dem “Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)” mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte, die in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätig sind. Im stationären Bereich sind es Ärztinnen und Ärzte in Kliniken, die im Krankenhausplan aufgeführt sind und ihre Leistungen nach dem Fallpauschalensystem mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Kostenerstattungsverfahren (für gesetzlich Versicherte mit Zustimmung der Krankenkasse): Obwohl die Praxis keine Kassenzulassung hat, ist eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen durch das Kostenerstattungsverfahren möglich, sofern die Krankenkasse vor Beginn der Therapie schriftlich zustimmt.

nur Privatpatienten/Selbstzahler: Privatärzte stellen ihre Rechnungen direkt an die Patienten, nicht an die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten können von den Patienten bei ihrer privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden, sofern die Behandlung zum versicherten Leistungsumfang gehört.

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Terminvergabe

Termin per Fax: Termine können auch per Fax in der Praxis vereinbart werden.

Termin mit Rückruf: Sie können Terminanfragen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen; die Praxis wird Sie zeitnah zurückrufen.

Terminvergabe: online: Termine können bequem online über einen externen Anbieter gebucht werden. Die Funktionalität dieses Systems wird durch den externen Dienstleister gewährleistet.

Terminvergabe: per SMS: Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Termine per SMS zu vereinbaren.

Video-Sprechstunde (über Praxis klären): Die Praxis bietet die Möglichkeit an, über die Website eine Videosprechstunde zu buchen.

Höchster Qualitätsanspruch: So arbeiten wir.

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Dr. Andrea Bannert

Redaktionsleitung DIGITAL FOCUS-Gesundheit

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