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Cannabis als Medizin?

Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis ist in Deutschland nun straffrei. Doch zur Selbstmedikation eignen sich die Wirkstoffe der Pflanze, THC und CBD, nicht – aus guten Gründen.

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Inhaltsverzeichnis
Medizinisches Cannabis in verschiedenen Darreichungsformen

© iStock

Der Bubatz, also Cannabis, ist zum 1. April 2024 in Deutschland legal. Besitz, Konsum und Eigenanbau sind für Erwachsene straffrei. Bislang galt dies nur für Menschen, die Cannabis aufgrund einer (meist chronischen) Erkrankung als Medizin vom Arzt verschrieben bekommen haben. Die Cannabis-Wirkstoffe THC und CBD eignen sich jedoch nicht als rezeptfreie Alternative zu bestimmten Medikamenten. Ohne Rücksprache mit einem Arzt birgt eine Selbstmedikation viele Risiken.

Was ist medizinisches Cannabis?

Der therapeutische Effekt von medizinischem Cannabis wird hauptsächlich durch zwei Wirkstoffe erzielt: Tetrahydrocannabinol (THC), im pharmazeutischen Kontext bekannt als Dronabinol, und Cannabidiol (CBD). THC zeichnet sich durch seine Fähigkeit aus, aktivierend und stimmungsaufhellend zu wirken, die körperliche Mobilität zu fördern und Übelkeit zu mildern. CBD, auf der anderen Seite, entfaltet seine Wirkung durch angstlösende und entzündungshemmende Eigenschaften. Dazu gibt es mit dem Wirkstoff Nabilon ein synthetisches Cannabinoid, das THC – dem psychoaktiven Hauptbestandteil der Cannabispflanze – ähnelt. Ob Tropfen, Kapseln, Spray – in Deutschland sind verschiedene Darreichungsformen zugelassen. Welche der Patient erhält, entscheidet ausschließlich der behandelnde Arzt.

Cannabis kann jedoch auch in Form getrockneter Blüten verschrieben werden. Doch dieses medizinische Cannabis unterscheidet sich wesentlich vom gewöhnlichen Cannabis – beispielsweise aus dem Eigenanbau. Denn für Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, ist eine genaue und einfache Dosierung unerlässlich. Medizinisches Cannabis ist kontrolliert angebaut, sodass Patienten genau bestimmen können, wie viel Cannabis sie benötigen, um ihre Symptome wirksam zu behandeln, ohne dabei an Klarheit zu verlieren.

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Medizinisches Cannabis – welche Sorten gibt es?

Zour Apple, Gorilla Glue, Amnesia Haze oder Strawberry Ice – klingt spannend bis lecker und beschreibt tatsächlich einige verschiede Cannabissorten. Auf diesen und vielen mehr basiert auch der Anbau von medizinischem Cannabis. In der Apotheke haben diese Arzneien jedoch andere Namen. Zum Beispiel verbirgt sich hinter dem Arzneinamen „420 Natural 20/1 CA ZRP“ eines deutschen Herstellers Blüten der Sorte Zour Apple mit einem THC-Gehalt von 20 Prozent.

Für welche Zwecke wird medizinisches Cannabis eingesetzt?

Zwischen 2017 und 2022 wurde die sogenannte Begleiterhebung durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Ärzte gebeten, einen Fragebogen auszufüllen, wenn ihre Patienten eine Behandlung mit Cannabis in Betracht zogen. Das Hauptziel der Studie bestand darin, detaillierte Daten darüber zu sammeln, bei welchen Erkrankungen Cannabis hauptsächlich eingesetzt wird, wie wirksam die Behandlungen sind, welche spezifischen Cannabis-Arzneimittel verwendet werden und in welchen medizinischen Fachgebieten Cannabis hauptsächlich verschrieben wird. Die Ergebnisse hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht. Demnach gibt es hauptsächlich folgende Indikationen:

  • Übelkeit und Erbrechen (als Nebenwirkung einer Chemo-Therapie)
  • Neubildung von Tumoren
  • Spastik
  • Anorexie (ungewollte Gewichtsabnahme; oft im Zusammenhang mit einer AIDS-Erkrankung)
  • Schmerzen
  • Multiple Sklerose

Cannabis-Arzneimittel auf Rezept stehen nur Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung zur Verfügung, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass alle etablierten Behandlungsmethoden, die als Standard für die jeweilige Erkrankung gelten, bereits erfolglos versucht wurden.

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Wer bekommt Cannabis auf Rezept und wie?

In der Regel erhalten ausschließlich Personen mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabis-Medikamente auf Rezept. Und das auch nur, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Standardtherapien sind nicht ausreichend wirksam oder werden vom Patienten nicht vertragen.
  • Es muss die Aussicht auf eine Besserung der Symptomatik bestehen und diese muss auch anhand hochwertiger wissenschaftlicher Studien belegbar sein.


Patienten, die eine Therapie mit Cannabis in Erwägung ziehen, werden aufgefordert, einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Dieser Antrag sollte eine detaillierte Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs enthalten. Häufig schalten die Krankenkassen den Medizinischen Dienst (MDK) zur Prüfung der Anträge ein. Der MDK ist eine Art Kontrollinstanz, die die Bewilligung bestimmter Leistungen überprüft. Ergibt das Gutachten, dass die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, wird der Antrag von der Krankenkasse abgelehnt.

Welche Nebenwirkungen hat medizinisches Cannabis?

Die häufigsten Nebenwirkungen von Cannabis sind laut Bundesärztekammer Müdigkeit und verminderte Konzentrationsfähigkeit. Auch Stimmungsschwankungen, Schwindel, Mundtrockenheit, trockene Augen, Muskelschwäche, Appetitsteigerung (das kann auch eine gewünschte Wirkung sein), Herzrasen, plötzlicher Blutdruckabfall und Herzprobleme können auftreten.

Lebensbedrohliche Komplikationen im Zusammenhang mit der medizinischen Verwendung von Cannabis sind bisher nicht dokumentiert. Allerdings steigt das Risiko für psychische Erkrankungen und die Entwicklung von Psychosen. Etwa ein Drittel der Patienten bricht die Langzeittherapie wegen Nebenwirkungen ab. Bei längerem Gebrauch kann sich eine Toleranz gegenüber der Wirkung von Cannabis entwickeln, die bei abruptem Absetzen zu Entzugserscheinungen führen kann.

Cannabis sollte nicht konsumiert werden, wenn eine Schwangerschaft besteht oder wenn frühere Psychosen oder andere schwere psychische Störungen bekannt sind. Auch bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist Vorsicht geboten.

Quellen
  • Schmidt-Wolf et al.: Three years of cannabis as medicine—preliminary results of the survey accompanying the prescription of medical cannabis in Germany; Bundesgesundheitsblatt; DOI: 10.1007/s00103-021-03285-1
  • Online-Informationen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: https://www.bfarm.de; Abruf: 24.03.2024
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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

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Dr. Andrea Bannert

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