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Wie funktioniert das E-Rezept?

Ein E-Rezept einzulösen ist einfacher als gedacht. Wir erklären Schritt für Schritt, wie es geht und beantworten die wichtigsten Fragen rund um das elektronische Rezept.

Von

Geprüft von Antonia Schillinger, Medizinredakteurin

Veröffentlicht: 2024-01-19T10:06:44+01:00

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Inhaltsverzeichnis
Computerillustration von elektronischer Gesundheitskarte, Smartphone mit QR-Code und Papierausdruck des E-Rezepts

© Veronika Graf für FOCUS-Gesundheit

Was ist ein E-Rezept?

Das elektronische Rezept ist die digitale Variante des herkömmlichen Rezepts. Es soll Medikamentenverordnungen effizienter, sicherer und moderner gestalten.

Die Nutzung des E-Rezepts ist seit dem 01.01.2024 für fast alle verschreibungspflichtigen Medikamente verpflichtend (siehe Abschnitt „Was kann über ein E-Rezept verschrieben werden?“).

Für apothekenpflichtige Medikamente, also solche, die zwar ausschließlich in Apotheken verkauft, aber nicht vom Arzt oder der Ärztin verschrieben werden müssen, gilt die Pflicht für ein E-Rezept bislang nicht.  

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Wie funktioniert das E-Rezept?

Ärzte erstellen und unterzeichnen das E-Rezept digital und speichern es auf einem zentralen Server, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst. Um das E-Rezept wie gewohnt in einer Apotheke einzulösen, benötigen Sie entweder Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck, den Sie auf Anfrage in der Arztpraxis erhalten.

Coumputerillustration der unterschiedlichen Möglichkeiten ein E-Rezept einzulösen. Über Versichertenkarte, E-Rezept-App oder Papierausdruck

© Veronika Graf für FOCUS-Gesundheit

Das elektronische Rezept kann über drei unterschiedliche Wege eingelöst werden:
1. In der Apotheke wird Ihre Versichertenkarte ausgelesen und Sie erhalten Ihre Arzneimittel
2. Über die E-Rezept-App können Sie die elektronische Verordnung digital an die gewünschte Apotheke übermitteln oder
3. Sie lassen sich in der Arztpraxis einen Ausdruck des E-Rezeptes geben und lösen diesen in einer Apotheke oder Online-Apotheke ein

           

Wie löse ich ein E-Rezept über die Versichertenkarte ein?

Um das E-Rezept einzulösen, stecken Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte einfach in das Kartenterminal der Apotheke. Die Apothekerin oder der Apotheker kann das E-Rezept abrufen und Sie erhalten Ihre Medikamente.

Wie löse ich ein E-Rezept über die E-Rezept-App ein?

Dafür ist die E-Rezept-App der gematik GmbH – der nationalen Agentur für digitale Medizin – erforderlich. Sie können diese App sowohl in den App-Stores als auch auf der Website der gematik herunterladen. Mithilfe Ihres Smartphones können Sie das E-Rezept in der sogenannten E-Rezept-App hochladen und an die gewünschte Apotheke senden. Dort wird Ihre Bestellung bearbeitet, und Sie können die verordneten Medikamente abholen.

Für die reibungslose Nutzung der App benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte zusammen mit der PIN Ihrer Krankenkasse.

NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass Ihr Smartphone Daten mit anderen NFC-fähigen Geräten austauschen kann. Diese Technik kommt beispielsweise beim kontaktlosen Bezahlen über Handy und Smartwatch zum Einsatz.

Wie löse ich ein E-Rezept über einen Ausdruck ein?

Alternativ können Sie Ihr E-Rezept ohne Smartphone und Versichertenkarte einlösen. Fordern Sie in Ihrer Arztpraxis einen Ausdruck Ihres Rezeptes an.  Daraufhin erhalten Sie einen Rezeptcode, den Sie wie gewohnt in der Apotheke vorzeigen.

Kann ich ein E-Rezept in Online-Apotheken einlösen?

Ja, Sie können E-Rezepte in Online-Apotheken einlösen. Dafür fordern Sie in Ihrer Praxis einen Ausdruck des E-Rezeptes an und laden es entweder als PDF oder Bild-Datei auf der Webseite oder in der App der jeweiligen Online-Apotheke hoch. Alternativ können Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code auf dem Ausdruck des elektronischen Rezeptes scannen.

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Wie funktioniert das E-Rezept für Privatpatienten?

Für die privaten Krankenkassen besteht im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht für das E-Rezept. Falls Ihre Arztpraxis über die technischen Voraussetzungen verfügt, können Sie allerdings um ein E-Rezept bitten. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten, deren Medikamente direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden, müssen Privatpatienten die Ausgaben für verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel zunächst selbst tragen.

Nach der Einlösung des E-Rezepts wird ein Kostenbeleg generiert, den Sie bei der Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können.

Da Sie als Privatversicherter nicht über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen, können Sie das Rezept lediglich über die App oder als Ausdruck einlösen.

Was kann über ein E-Rezept verschrieben werden?

Bislang müssen nur verschreibungspflichtige Arzneimittel über ein E-Rezept verordnet werden. Das sind jene Medikamente, die bislang auf einem rosafarbenen Papier-Rezept verschrieben wurden.

Grüne Rezepte, also für Medikamente, die nicht verschreibungs-, allerdings apothekenpflichtig sind, können weiterhin über ein herkömmliches Rezept verordnet werden.

Für Heil- und Hilfsmittel gilt die E-Rezept-Pflicht bislang nicht. Heilmittel wie Ergo- oder Physiotherapie und auch Hilfsmittel wie Unterarmgehstützen oder orthopädische Einlagen werden weiterhin auf dem herkömmlichen Wege verschrieben.

Weitere Ausnahmen von der E-Rezept-Pflicht sind Betäubungsmittel und Zytostatika.

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Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Das E-Rezept hat bei verschreibungspflichtigen Medikamenten eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung kann es innerhalb von 28 Tagen in einer Apotheke eingelöst werden. Rezepte für Privatpatienten sind sowohl in herkömmlicher als auch in digitaler Form drei Monate lang gültig. Rezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind unbegrenzt gültig.

Die Gültigkeitsdauer eines E-Rezepts können Sie in der E-Rezept-App überprüfen. Eingelöste E-Rezepte werden dort nach 100 Tagen gelöscht. Falls Sie ein E-Rezept nicht innerhalb der festgelegten Gültigkeitsdauer einlösen, wird es zehn Tage nach Ablauf der Gültigkeit automatisch gelöscht.

Digitale Rezepte können nur einmalig eingelöst werden. Um dies zu gewährleisten, wird der Status des Rezeptes automatisch auf dem zentralen Server angepasst, sobald Sie es in der Apotheke eingereicht haben.

Bei kontinuierlich benötigten Medikamenten ist es möglich, das E-Rezept als Widerholungsrezept ausstellen zu lassen. Diese sogenannte Mehrfachverordnung hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr und kann ohne eine weitere Verschreibung inklusive der Erstabgabe maximal vier Mal eingelöst werden. Der Arzt oder die Ärztin kann die Gültigkeit des Rezeptes vor Ablauf eines Jahres beenden oder eine geringere Anzahl an Abgaben festlegen.

Wie sicher ist das E-Rezept?

Das E-Rezept wird weder in der App noch auf der elektronischen Gesundheitskarte, sondern nur auf einem zentralen Server, dem E-Rezept-Fachdienst, verschlüsselt gespeichert. Die Versichertenkarte dient den Apotheken lediglich als Zugriffsmedium, um auf die Daten des Servers abrufen zu können. Die Daten auf dem Server und in der E-Rezept-App werden 100 Tage, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben, automatisch gelöscht.

Quellen
FOCUS-Gesundheit – Reha & Prävention 2025

© FOCUS-Gesundheit

Reha & Prävention 2025

FOCUS-Gesundheit 01/2025

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

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