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Reha- und Kur-Wegweiser: Fit werden, fit bleiben

Zur Reha oder zur Kur? Welche Maßnahme für Sie geeignet ist, wie Sie den Antrag richtig stellen und was bezahlt wird. Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Von

Geprüft von Andrea Hennis, Chefredakteurin FOCUS-GESUNDHEIT

Veröffentlicht:
Aktualisiert: 2024-12-04T00:00:00+01:00 2024-12-04T00:00:00+01:00

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Inhaltsverzeichnis
Illustration: Reha und Kur

© FOCUS-Gesundheit

Reha oder Kur – was ist der Unterschied?

Reha

Maßnahme nach akuter Erkran­kung, Unfall oder bei chronischen Beschwerden. Reha ist Teil der Behandlung (Infos: reha-passt.de)

Vorsorgekur

Ziel ist, die geschwächte Gesundheit zu stärken, bevor eine Krankheit entsteht oder sich die Beschwerden verschlimmern. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme

Auf in die Reha

Wem steht eine Maßnahme zu?

Generell jedem, der nach gesundheit­lichen Problemen wieder leistungsfähig werden möchte. Eine Reha soll Berufs­tätige bereit fürs Arbeitsleben machen, neue berufliche Perspektiven aufzeigen oder Pflegebedürftigkeit abwenden.

Antrag stellen

Die behandelnde Ärztin bzw. der behan­delnde Arzt verordnet die medizinische Rehabilitation. Den Antrag stellt der Rehabilitand selbst. Formulare finden sich zum Beispiel auf der Homepage
der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche­rentenversicherung.de) oder der anderen Kostenträger (siehe Kasten unten). Nach spätestens vier Wochen soll laut Sozial­gesetzbuch der Bescheid vorliegen. Gegen eine Ablehnung ist innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch möglich – und ratsam. Häufig wird diesem stattge­geben. In der Reha wird dann ein individu­eller Therapieplan erstellt. Eingebunden ist ein Team von Ärzten, Psychologen, Therapeuten und Ernährungsberatern.

(K)eine Frage des Geldes

Bei einer Krankschreibung zahlt zu­nächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter. Danach besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses beträgt 68 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. 75 Prozent bei Ver­sicherten mit Kindern.

Nach der Reha: zuhause neu durchstarten

Weitertrainieren leicht gemacht

Wieder zu Hause heißt es, den Schwung aus der Reha mitnehmen. Nur so lässt sich langfristig ein Erfolg erzielen. Etliche Programme unterstützen dabei. Die Rentenversicherung bietet an: IRENA mit Physiotherapie und psychologischer Beratung. PSY­RENA im Anschluss an eine psychosomatische Reha. T­RENA für körperliches Training auch an Geräten (Infos: www.nachderreha.de). Die Krankenkassen fördern eine Teilnahme an Rehasportgruppen oder anderen Sportprogrammen.

Zurück in den Job

Nach sechswöchiger Fehlzeit aufgrund gesundheitlicher Probleme ist eine stufen­weise Wiedereingliederung ins Arbeits­leben möglich. Dies kann im Zuge des so­ genannten Betrieblichen Eingliederungs­managements (BEM) ablaufen. Dabei werden ärztlich begleitet Arbeitsdauer und Aufgabenbereiche gemäß einem vereinbarten Plan sukzessive angepasst. Daneben existiert das sogenannte Hamburger Modell. Der Beschäftigte ist noch arbeitsunfähig gemeldet, kehrt aber mit zunächst wenigen, dann langsam steigenden Wochenstunden an seinen Arbeitsplatz zurück.

Wer zahlt wann?

Je nach Lebenslage des Patienten wechseln die Kostenträger

Die Rentenversicherung übernimmt die Rehakosten bei Be­rufstätigen. Auch bei onkologischen Rehas ist sie Ansprechpartnerin

Die Krankenkasse ist zuständig für alle Nichterwerbs­tätigen mit Rehabedarf, ebenso für die Mutter­/Vater­Kind­Reha

Die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft kümmert sich nach einem Arbeitsunfall oder bei berufsbedingten Erkrankungen

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So geht’s zur Kur

Von Antrag bis Anreise – Kost und Logis nicht inklusive

Auch eine ambulante Vorsorgekur muss die Ärztin bzw. der Arzt verordnen. Ein Kriterium ist, dass alle therapeutischen Angebote am Wohnort ausgeschöpft sind und diese bislang keine Besserung gebracht haben. Beantragt wird die Maß­nahme bei der Krankenversicherung.

Die ambulante Vorsorge findet an einem anerkannten Kurort statt. Die Versiche­rungen übernehmen die Kosten für Kurarzt und Heilmittel. Unterkunft und Verpflegung gehen auf eigene Rechnung. Einige Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag. Während einer ambulanten Kur gilt man als arbeitsfähig, für die Zeit muss also Urlaub genommen werden. Die Kur dauert meist zwei bis drei Wochen. Lehnt die Krankenversicherung die Maßnahme ab, kann man dagegen innerhalb der Frist von vier Wochen Widerspruch einlegen. Auch hier sind die Aussichten auf eine nachträgliche Genehmigung gut.

Die richtige Wahl – ins Moor oder in die Berge?

Kurorte und Heilbäder in Deutschland verfügen über sogenannte ortsgebun­dene Heilmittel. Thermalwasser, Natur­moor, Sole oder Heilklima kommen dort natürlich vor und werden zu therapeu­tischen Zwecken eingesetzt. Welche Heilmittel geeignet sind, besprechen Sie am besten mit dem Arzt.

Bei der ambulanten Kur sucht der Versicherte Ort und Einrichtung unter den anerkannten Kurbädern frei aus und or­ganisiert Anreise und Unterkunft selbst. Kurärztin oder Kurarzt stellt das indivi­duelle Programm mit den Anwendungen zusammen. Das können Thermal­- oder Moorbäder sein, Physiotherapie, Massa­gen, Inhalation, Bewegungsprogramme oder Techniken zur Stressbewältigung.

Stationäre Kuren kommen infrage für Menschen, die körperlich eingeschränkt sind oder Betreuung benötigen. In die­sen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Unterkunft und Verpfle­ gung. Sie entscheidet jedoch auch, wo die Maßnahme stattfindet. Dabei müssen Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten berücksichtigt werden.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Artikel "Dem Krebs zuvorkommen" aus der aktuellen Ausgabe Reha & Prävention 2025 von FOCUS-Gesundheit. Das Magazin (Erscheinungstermin: 10. Dezember 2024) ist am Kiosk sowie online als E-Paper und als Print-Ausgabe erhältlich.

FOCUS-Gesundheit – Reha & Prävention 2025

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Reha & Prävention 2025

FOCUS-Gesundheit 01/2025

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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel enthält allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Den passenden Arzt finden Sie über unser Ärzteverzeichnis.

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