Reha oder Kur – was ist der Unterschied?
Reha
Maßnahme nach akuter Erkrankung, Unfall oder bei chronischen Beschwerden. Reha ist Teil der Behandlung (Infos: reha-passt.de)
Vorsorgekur
Ziel ist, die geschwächte Gesundheit zu stärken, bevor eine Krankheit entsteht oder sich die Beschwerden verschlimmern. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme
Auf in die Reha
Wem steht eine Maßnahme zu?
Generell jedem, der nach gesundheitlichen Problemen wieder leistungsfähig werden möchte. Eine Reha soll Berufstätige bereit fürs Arbeitsleben machen, neue berufliche Perspektiven aufzeigen oder Pflegebedürftigkeit abwenden.
Antrag stellen
Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt verordnet die medizinische Rehabilitation. Den Antrag stellt der Rehabilitand selbst. Formulare finden sich zum Beispiel auf der Homepage
der Deutschen Rentenversicherung (www.deutscherentenversicherung.de) oder der anderen Kostenträger (siehe Kasten unten). Nach spätestens vier Wochen soll laut Sozialgesetzbuch der Bescheid vorliegen. Gegen eine Ablehnung ist innerhalb von vier Wochen ein Widerspruch möglich – und ratsam. Häufig wird diesem stattgegeben. In der Reha wird dann ein individueller Therapieplan erstellt. Eingebunden ist ein Team von Ärzten, Psychologen, Therapeuten und Ernährungsberatern.
(K)eine Frage des Geldes
Bei einer Krankschreibung zahlt zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter. Danach besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses beträgt 68 Prozent des letzten Nettogehalts bzw. 75 Prozent bei Versicherten mit Kindern.
Nach der Reha: zuhause neu durchstarten
Weitertrainieren leicht gemacht
Wieder zu Hause heißt es, den Schwung aus der Reha mitnehmen. Nur so lässt sich langfristig ein Erfolg erzielen. Etliche Programme unterstützen dabei. Die Rentenversicherung bietet an: IRENA mit Physiotherapie und psychologischer Beratung. PSYRENA im Anschluss an eine psychosomatische Reha. TRENA für körperliches Training auch an Geräten (Infos: www.nachderreha.de). Die Krankenkassen fördern eine Teilnahme an Rehasportgruppen oder anderen Sportprogrammen.
Zurück in den Job
Nach sechswöchiger Fehlzeit aufgrund gesundheitlicher Probleme ist eine stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben möglich. Dies kann im Zuge des so genannten Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ablaufen. Dabei werden ärztlich begleitet Arbeitsdauer und Aufgabenbereiche gemäß einem vereinbarten Plan sukzessive angepasst. Daneben existiert das sogenannte Hamburger Modell. Der Beschäftigte ist noch arbeitsunfähig gemeldet, kehrt aber mit zunächst wenigen, dann langsam steigenden Wochenstunden an seinen Arbeitsplatz zurück.
Wer zahlt wann?
Je nach Lebenslage des Patienten wechseln die Kostenträger
Die Rentenversicherung übernimmt die Rehakosten bei Berufstätigen. Auch bei onkologischen Rehas ist sie Ansprechpartnerin
Die Krankenkasse ist zuständig für alle Nichterwerbstätigen mit Rehabedarf, ebenso für die Mutter/VaterKindReha
Die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft kümmert sich nach einem Arbeitsunfall oder bei berufsbedingten Erkrankungen
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So geht’s zur Kur
Von Antrag bis Anreise – Kost und Logis nicht inklusive
Auch eine ambulante Vorsorgekur muss die Ärztin bzw. der Arzt verordnen. Ein Kriterium ist, dass alle therapeutischen Angebote am Wohnort ausgeschöpft sind und diese bislang keine Besserung gebracht haben. Beantragt wird die Maßnahme bei der Krankenversicherung.
Die ambulante Vorsorge findet an einem anerkannten Kurort statt. Die Versicherungen übernehmen die Kosten für Kurarzt und Heilmittel. Unterkunft und Verpflegung gehen auf eigene Rechnung. Einige Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag. Während einer ambulanten Kur gilt man als arbeitsfähig, für die Zeit muss also Urlaub genommen werden. Die Kur dauert meist zwei bis drei Wochen. Lehnt die Krankenversicherung die Maßnahme ab, kann man dagegen innerhalb der Frist von vier Wochen Widerspruch einlegen. Auch hier sind die Aussichten auf eine nachträgliche Genehmigung gut.
Die richtige Wahl – ins Moor oder in die Berge?
Kurorte und Heilbäder in Deutschland verfügen über sogenannte ortsgebundene Heilmittel. Thermalwasser, Naturmoor, Sole oder Heilklima kommen dort natürlich vor und werden zu therapeutischen Zwecken eingesetzt. Welche Heilmittel geeignet sind, besprechen Sie am besten mit dem Arzt.
Bei der ambulanten Kur sucht der Versicherte Ort und Einrichtung unter den anerkannten Kurbädern frei aus und organisiert Anreise und Unterkunft selbst. Kurärztin oder Kurarzt stellt das individuelle Programm mit den Anwendungen zusammen. Das können Thermal- oder Moorbäder sein, Physiotherapie, Massagen, Inhalation, Bewegungsprogramme oder Techniken zur Stressbewältigung.
Stationäre Kuren kommen infrage für Menschen, die körperlich eingeschränkt sind oder Betreuung benötigen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Unterkunft und Verpfle gung. Sie entscheidet jedoch auch, wo die Maßnahme stattfindet. Dabei müssen Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten berücksichtigt werden.
Dieser Text ist ein Auszug aus dem Artikel "Dem Krebs zuvorkommen" aus der aktuellen Ausgabe Reha & Prävention 2025 von FOCUS-Gesundheit. Das Magazin (Erscheinungstermin: 10. Dezember 2024) ist am Kiosk sowie online als E-Paper und als Print-Ausgabe erhältlich.