Kinderkrankheiten sind Infektionskrankheiten, die meist im Kindesalter auftreten, etwa Scharlach, Mumps oder Röteln. Auslöser für die Infektionen sind Viren oder Bakterien. Die Patienten sind typischerweise nach einmaliger Erkrankung lebenslang immun gegen die jeweilige Infektionskrankheit.
Kinderkrankheiten treten aber nicht ausschließlich bei Kindern auf. Auch Erwachsene können daran erkranken. In den letzten Jahren stieg in Deutschland die Zahl an Fällen von Kinderkrankheiten bei Erwachsenen. Oft fallen die Erkrankungen dann schwerer aus als bei Kindern.
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Welche Kinderkrankheiten gibt es?
Kinderkrankheiten: Tabelle der häufigsten Erkrankungen, ihrer Ursachen und Symptome
Auslöser von Kinderkrankheiten sind Viren oder Bakterien. Die Ursachen zu kennen, ist wichtig. Denn davon hängt die Behandlung ab. Antibiotika wirken nur gegen Bakterien, nicht gegen Viren. Bei Virus-Erkrankungen können Ärzte also nicht die Ursache behandeln. Sie können aber die Symptome lindern.
Zu den bekanntesten Kinderkrankheiten mit Ausschlag zählen Scharlach, Röteln, Masern und Windpocken. Der Hautausschlag äußert sich durch rote Flecken (Scharlach, Röteln, Masern) oder Bläschen (Windpocken). Hinzu können Husten, Fieber oder Erbrechen kommen. Geschwollene Lymphknoten (Mumps, Röteln) oder eine belegte Zunge (Scharlach) sind ebenfalls typische Symptome von Kinderkrankheiten.
Kinderkrankheit |
Auslöser | Symptome |
---|---|---|
Scharlach | Streptokokken der Gruppe A (Streptococcus pyogenes oder A-Streptokokken) | Hals- und Kopfschmerzen, Schluckbeschwerden, Fieber, Husten, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Ausschlag, Himbeerzunge |
Mumps | Mumpsvirus | Hamsterbacken, Fieber, geschwollene Lymphknoten |
Röteln | Rubella-Viren | geschwollene Lymphknoten, Hautausschlag, Fieber |
Masern | Masernvirus | Fieber, Husten, Schnupfen, weißlicher Belag an der Wangenschleimhaut, rötlicher Hautausschlag |
Windpocken | Varizella-Zoster-Virus | Hautausschlag, Fieber, Gliederschmerzen |
Keuchhusten | Bakterium Bordetella pertussis | Husten, Niesen, Halsschmerzen, Nasen |
Kinderkrankheiten: Natürlich behandeln
Kinderkrankheiten, die durch Viren ausgelöst werden, (Mumps, Röteln, Masern, Windpocken) können nicht gezielt behandelt werden. Antibiotika sind hier wirkungslos, da sie nur Bakterien bekämpfen, aber keine Viren. Sie können aber die Beschwerden eindämmen.
Folgende Hausmittel können helfen, die Symptome bei Kinderkrankheiten zu lindern:
- Bettruhe
- ausreichend trinken (Wasser, ungesüßte Kräutertees)
- warme Wickel gegen Halsschmerzen
- kühle Wadenwickel, um Fieber zu senken
- bei Windpocken: täglich baden (Feuchtigkeit kann Juckreiz lindern)
- bei Keuchhusten: inhalieren mit Meersalz
Zur Behandlung von Scharlach und Keuchhusten, die durch Bakterien verursacht werden, verabreichen Ärzte Antibiotika. Sie können zusätzlich die oben genannten Hausmittel einsetzen, um die Symptome zu lindern. Wenn Sie Schmerzmittel, hustenstillende oder fiebersenkende Medikamente nehmen möchten, sollten Sie dies immer erst mit Ihrem Arzt besprechen.
Es gibt auch homöopathischen Produkte (bei Keuchhusten etwa Tollkirsche oder Sonnentau), die die Symptome lindern sollen. Die Wirkung von Homöopathie bei Kinderkrankheiten ist aber wissenschaftlich nicht bewiesen.
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Kinderkrankheiten: Impfungen
Schutzimpfungen zählen zu den wichtigsten und effektivsten Präventionsmethoden gegen Infektionskrankheiten. Eine Impfung gegen Mumps, Masern, Röteln und Windpocken ist sehr sicher und gut verträglich. Die Impfung birgt kaum Risiken – im Gegensatz zur jeweiligen Krankheit. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern verlaufen die Komplikationen der Erkrankung häufig schwer. Auch bei Erwachsenen können Mumps, Masern oder Röteln schwere Folgen haben und zu Lungenentzündung oder Meningitis führen.
2018 wurden in Deutschland 543 Masernfälle gemeldet, 2019 waren es bis Anfang Mai bereits mehr als 300. 70 Menschen starben 2018 europaweit an Masern. Um die hochansteckende Krankheit auszurotten, müssen 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft sein. Zwei Teilimpfungen sind nötig, um einen vollständigen Schutz gegen Masern zu erreichen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts empfiehlt eine Impfung dringend. Zwischen 2000 und 2016 haben Masernimpfungen schätzungsweise 20,4 Millionen Todesfälle verhindert.
Masern-Impfpflicht
Nach einigen Masern-Ausbrüchen an verschiedenen Orten in Deutschland 2018 und 2019 hat das Gesundheitsministerium eine Masern-Impfpflicht für alle Kinder, die in Deutschland Kindergärten, Schulen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, beschlossen. Das heißt, bis zum 31. Juli 2021 müssen diese einen Masern-Impfnachweis erbringen oder ein ärztliches Attest, wenn sie die Krankheit schon einmal hatten. Dasselbe gilt für Kinder, die bei einer Tagesmutter betreut werden und für Personal (nach 1970 geboren) in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Arztpraxen.
Wer sein Kind nicht gegen Masern impfen lässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Das Bußgeld kann sich auch gegen Institutionen richten, in denen nicht geimpfte Personen arbeiten oder untergebracht sind. Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpfte Personen dürfen keinen Tätigkeiten in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen nachgehen.
Das Masern-Impfpflicht-Gesetz gilt seit März 2020.
Der Kombinationsimpfstoff MMR-Impfstoff schützt gegen Mumps, Masern und Röteln, der MMRV-Impfstoff zusätzlich gegen Windpocken. Die erste Teilimpfung sollte Ihr Baby im Alter zwischen elf und 14 Monaten erhalten; die zweite Teilimpfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat.
Eine Impfung gegen Keuchhusten wird ebenfalls in Kombination verabreicht – etwa mit einer Impfung gegen Tetanus oder Diphterie. Eine Impfung gegen Scharlach gibt es hingegen nicht.
Ausführliche Informationen zu den MMR- und MMRV-Impfungen sowie zur Keuchhusten-Impfung finden Sie in den jeweilgen Texten:
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Weitere Krankheiten, die häufig bei Babys, Kleinkindern und Kindern auftreten
Quellen
- Online-Informationen Robert Koch-Institut: www.rki.de; Abruf: 20.02.2019
- Online-Informationen Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.bzga.de; Abruf: 20.02.2019
- Online-Informationen Pschyrembel: https://flexikon.doccheck.com; Abruf: 20.02.2019
- Online-Informationen Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de; Abruf: 06.03.2020